Aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Zivilprozessrecht

Foto: Lillysmum / pixelio.deMit Ausnahme der – je nach Sichtweise „leider“ oder „zum Glück“ – von konkreten Gesetzgebungsvorhaben noch weit entfernten Vorschläge von Prof. Callies in seinem Gutachten zum 70. DJT scheinen größere Reformen im Zivilprozessrecht momentan nicht bevorzustehen.

Einige Nachrichten aus den letzten Wochen erscheinen mir aber doch erwähnenswert.

So hat netzpolitik.org in der letzten Woche eine Vorhabendokumentation der Bundesregierung mit Stand Juni 2014 veröffentlicht. Aus zivilprozessualer Sicht spannend sind dabei – neben dem Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr – insbesondere zwei weitere Projekte:

  • Das „Gesetz zur Verbesserung der zivilprozessualen Durchsetzung von Verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ (vielleicht mag jemand den Ministerialbeamten bei Gelegenheit die richtige Verwendung des Genitivs erläutern…). Der Referentenentwurf dazu liegt schon vor, das Kabinett soll sich im September damit befassen. Durch das Gesetz soll § 2 Abs. 2 UKlaG dahingehend ergänzt werden, dass verbraucherschützende datenschutzrechtliche Vorschriften als Verbraucherschutzgesetze im Sinne des § 2 Abs. 1 UKlaG gelten, so dass Verstöße gegen diese Vorschriften in AGB auch durch Verbraucherschutzverbände geltend gemacht werde können. Zudem sollen die AGB-Vorschriften so geändert werden, dass für Erklärungen gegenüber dem Verwender der AGB maximal die Textform vereinbart werden kann. Damit wären (endlich) Kündigungen auch per Email möglich.
  • Das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung in Verbraucherschutzangelegenheiten (RL ADR) und zur Durchführung der Verordnung Nr. 524/2013 über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VO ODR)“. Darin soll für vertragliche Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern neben der Gerichtsbarkeit ein „flächendeckender zweiter außergerichtlicher Pfad für die Konfliktbeilegung“ zur Verfügung gestellt werden. Einzelheiten dazu lassen sich der genannten Richtlinie entnehmen. Im Oktober bis Dezember soll ein Referentenentwurf vorliegen.

Erwähenswert ist weiter ein Bericht im Focus (s. auch hier), nach dem der Bundestag auf Initiative des Petitionsausschusses fraktionsübergreifend beschlossen hat, Wiederaufnahmeverfahren zu erleichtern. So sollen künftig die Gerichtsgebühren für ein Wiederaufnahmeverfahren nicht mehr vorab zu entrichten sein; zudem soll die absolute fünfjährige Ausschlussfrist des § 586 Abs. 2 Satz 2 ZPO entfallen.

Nichts Neues zu vermelden gibt es zum „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG). Der erneut eingebrachte Gesetzentwurf der Länder Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist zwar vom Bundesrat beschlossen, dümpelt aber offensichtlich vor sich hin…

Update: Den Text hatte ich schon am Wochenende geschrieben. Der Link auf focus.de ist seit heute tot. Warum, weiß ich nicht. Ich habe ihn durch einen anderen Link ersetzt, der den Inhalt des Focus-Artikels vollständig wiedergibt.

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