Der Glaube an die Justizstatistik als Quelle der Erkenntnis

In einem sehr ausführlichen (und lesenswerten) Artikel vom heutigen Tage hat die Legal Tribune Online die Ergebnisse der „Berliner Übersicht“ veröffentlicht und erläutert. Die Heilige Schrift der „Justizstatistikgläubigen“ ist damit endlich öffentlich. Und das sollte auch die Ungläubigen interessieren.

Der „kurze Prozess“ als neues Leitbild?

In der Statistik wird die Arbeit der Gerichte bewertet und miteinander verglichen - bemerkenswerterweise ausschließlich anhand von Erledigungszahlen und Verfahrensdauer: je größer die Zahl der Erledigungen, je kürzer die Dauer der Verfahren, um so besser. Als Quintessenz der Statistik lässt sich festhalten: Mit einem höheren Erledigungsdruck steigen die Erledigungszahlen; wer weniger Eingänge hat, erledigt auch weniger Verfahren. Der weit verbreitete Personalmangel in der Justiz ist also wohl eigentlich gar kein Problem, schließlich lassen sich ja fast immer Kollegen finden, die (noch) schneller sind. Wer langsamer ist, muss demnach wohl etwas falsch machen oder ist einfach faul. Mit der alleinigen Fokussierung auf Verfahrensdauer und Erledigungszahlen passt die Statistik in einen Zeitgeist, in dem Gerichte eigentlich nur noch schnell sein müssen. Und sie hat offenbar sehr viele Anhänger in der Politik, Justizverwaltung, Verbänden und Medien. Oder hat jemand in den letzten Jahren von einer Prozessrechtsreform gehört, die dem Zweck gedient hätte, Entscheidungen und Verfahren richtiger (gerechter!) zu machen? Gestärkt werden allenfalls noch die sog. „Opferrechte“ im Strafprozess. Sonst scheint die möglichst schnelle Verfahrenserledigung das einzige rechtspolitische Ziel im Verfahrensrecht geworden zu sein. Apropos Verfahrensdauer: Erst gestern konnte man im Spiegel lesen, die Rechtsschutzversicherung Roland habe mit einer Umfrage herausgefunden, dass 83 % der Bundesbürger der Meinung seien, Prozesse in Deutschland dauerten zu lange. Was für eine Nachricht! Schließlich führt der durchschnittliche Bundesbürger im Schnitt sieben Prozesse im Jahr und kann das deshalb richtig beurteilen. (Dass seit Jahren überall und meistens völlig undifferenziert über angeblich zu lang dauernde Prozesse und zu langsame Gerichte berichtet wird, spielte hingegen bei der Umfrage sicherlich keine Rolle.)

Schneller geht immer

Wer wissen will, wie man so richtig kurze Prozesse macht, der mag sich Entscheidungen des Bundesgerichtshofs anschauen, die denen dieser die Entscheidung der Vorinstanz gem. § 544 Abs. 7 ZPO wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufhebt. Dort findet sich ein bunten Strauß (rechts- und verfassungswidriger) Möglichkeiten, Verfahren möglichst schnell abzuschließen – und damit in der nächsten Justizstatistik den vordersten Platz zu ergattern: Man muss nur versuchen, Beweisaufnahmen möglichst zu vermeiden, z.B. indem man mit überhöhten Substantiierungserfordernissen Parteivortrag „abschneidet“, indem man Verspätungsvorschriften völlig falsch anwendet oder indem man Parteivortrag (bewusst) missversteht. Und solange der Beschwerdewert in erster Instanz unter 600 EUR und in zweiter Instanz unter 20.000 EUR liegt, hat man dabei auch relativ freie Hand. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist zwar mit Verfassungsrang ausgestattet, Verfassungsbeschwerden sind insoweit aber trotzdem eher selten. Ganz ohne abschließende Entscheidung kann man ein Verfahren beenden, indem man es an ein anderes Gericht verweist - das ist schließlich grundsätzlich bindend (§ 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO). Und natürlich kann man die Verfahrensdauer erheblich reduzieren, indem man die Vergleichsquote erhöht (die übrigens ihren eigenen Kult hat, nach dem man nur mit einem Vergleich Seelenheil erlangen kann): Das Gericht muss sich nur die wirtschaftlich und/oder psychisch schwächere Partei finden und diese mit absurden Rechtsansichten ausreichend zum Nachgeben drängen. Eigentlich erstaunlich, dass die Gemeinde der „Legal-Tech-Evangelisten“ mit ihren Missionierungsversuchen noch nicht erfolgreich war: Wenn es ausschließlich um eine schnelle Verfahrensbeendigung geht, könnte man Gerichte doch ganz einfach durch einen Zufallsalgorithmus ersetzen, der in Zivilprozessen Forderungen ganz, teilweise oder gar nicht zuspricht. Das Bundesland, das seine Richterinnen und Richter durch Legal-Tech ersetzt, läge sofort an der Spitze der Justizstatistik!

Aufgaben für die Ungläubigen

So weit würden die „Gläubigen der Justizstatistik“ aber natürlich nicht gehen, denn schließlich gehört zu ihrem Kult auch der Glaube, dass die Verfahrensdauer von der Qualität der Entscheidung oder des vorangegangenen Verfahrens völlig unabhängig ist. Und um die Gläubigen nicht zu stören, haben sich alle Beteiligten wohl schon vor langem darauf geeinigt, über andere Qualitätsaspekte von Justiz nicht zu sprechen. Um dem allgegenwärtigen Glauben an Erledigungsstatistiken etwas entgegenzusetzen, wäre es deshalb schon ein Fortschritt, wenn alle Ungläubigen in Politik, Justiz, Anwaltschaft und Medien anfingen, offener darüber zu sprechen, dass es richtige und falsche Urteile gibt, gute und schlechte, gerechte und ungerechte. Und dass es faire Verfahren gibt und unfaire, dass Parteien sich manchmal ernstgenommen fühlen, auch wenn sie verlieren, und manchmal überrumpelt oder gar auf den Arm genommen. Darüber zu sprechen ist  zugegebenermaßen ungleich schwieriger, als sich einfach auf die Verfahrensdauer zu kaprizieren. Jedem, der in seinem Leben an einem Rechtsstreit beteiligt war oder sein wird, dürften diese Dinge jedoch ebenfalls wichtig sein, u.U. sogar wichtiger als die Dauer des Verfahrens. Aber nur wenn die Arbeit von Gerichten irgendwann nicht mehr völlig eindimensional an der Schnelligkeit gemessen wird, könnte man endlich anfangen, ernsthaft darüber zu diskutieren, was Justiz wirklich leisten soll - und welche Rolle die Verfahrensdauer dabei spielt. Und zum Schluss noch ein Gedanke: Die notwendigen Denkanstöße und Änderungen werden vermutlich nicht aus der Politik oder den Justizverwaltungen kommen, schon weil es so einfach ist, lediglich quantitative Aspekte auszuwerten und qualitative Aspekte auszublenden. Für Veränderung könnten hier aber Plattformen wie richterscore sorgen, die nämlich in der Justiz gerade deshalb so umstritten sind, weil sie ein Tabu brechen: Dass man nämlich richterliche Arbeit auch anders als nur an Erledigungszahlen und Verfahrensdauer messen kann. Der Beitrag wurde am 14.03.2018 um den letzten Absatz ergänzt. Foto: Balthasar Schmitt User:Waugsberg, Justitia Justizpalast Muenchen, CC BY-SA 3.0