Die Musterfeststellungsklage - eine 100-Tage-Bilanz

Seit dem 08.02.2019 ist die Musterfeststellungsklage 100 Tagen in Kraft. Aus diesem Anlass habe ich mich für den FAZ Einspruch an einer 100-Tage-Bilanz versucht, die - wenig überraschend - ziemlich ernüchternd ausfällt: Bislang sind nur vier Klagen ehoben worden (statt erwarteter 123!), es herrscht große Rechtsunsicherheit im Bereich der Verjährungsregeln und der Klagebefugnis und insgesamt könnte die Musterfeststellungsklage ein Schicksal als „Marketinginstrument“ für Verbraucherschutzverbände (und ggf. Anwaltskanzleien) ereilen. Den vollständigen Artikel finden Sie unter diesem Link.