Fundstücke Februar 2017 - Doch keine Sammelklage, Juristenausbildung, Bundesverfassungsgericht

Zivilprozessrecht
Die lange angekündigte Musterfeststellungsklage wird in dieser Legislaturperiode wohl doch nicht (mehr) kommen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, haben das Wirtschafts- und das Landwirtschaftsministerium verhindert, dass der Entwurf zur Stellungnahme an die Bundesländer und Verbände verschickt wird. Die „Ressortabstimmung sei noch nicht abgeschlossen“.
Justizpolitik
Der vor kurzem veröffentlichte Bericht des Koordinierungsausschusses zur Reform und Vereinheitlichung der Juristenausbildung ist auch weiterhin Gegenstand ausführlicher Debatten. Die Abwertung der Schwerpunktbereiche hält die wissenschaftliche Assistentin Anika Klafki auf juwiss.de für falsch, diese stellten notwendige „Reflexionsräume des Jurastudiums“ dar. Die BRAK kritisiert in ihrer Stellungnahme u.a. die ihrer Ansicht nach wie vor zu geringe Anwaltorientierung der Ausbildung. Die Jahrespressekonferenz des Bundesverfassungsgerichts hat in diesem Jahr gleich in zweifacher Hinsicht für Schlagzeilen gesorgt. Unter der Überschrift „Wolken über Karlsruhe“ schreibt Maximilian Steinbeis im Verfassungsblog über die Rede des Präsidenten Voßkuhle, in der dieser sorgenvoll die Entwicklung in Polen, Ungarn und der Türkei beschrieben habe. Es könne eine Zeit anbrechen, in der die Verfassungsgerichtsbarkeit insgesamt in Frage stehe. Lesenswert dazu ist auch in Interview mit Peter Müller, ebenfalls im Verfassungsblog. Möglicherweise auch damit in Zusammenhang steht die Ankündigung Voßkuhles, dass das Bundesverfassungsgericht sich selbst einen Ethik-Kodex geben wolle. Darin soll in Form einer Selbstverpflichtung geregelt sein, wie die Richterinnen und Richter sich nach einem Ausscheiden aus dem Amt zu verhalten haben. es berichten sehr lesenswert Constantin Baron van Lijnden auf lto.de, die SZ (Wolfgang Janisch) und der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof). Anlass soll u.a. die Gutachtertätigkeit des ehemaligen Präsidenten Papier („Universalgutachter zu politisch kontroversen Rechtsfragen“) gewesen sein.
BGH-Perle
Die BGH-Perle hat diesmal RA Udo Vetter im lawblog gefunden: Der 1.Strafsenat leugnet in seinem Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 462/16 einen minder schweren Fall des § 244 StGB, der aber in § 244 Abs. 3 StGB ausdrücklich genannt ist. Foto: Susanne Gerdom/Flaschenpost | flickr.com | CC BY-SA 2.0