Fundstücke Januar 2016 - Zustellung von Anwalt zu Anwalt, Beschlusszurückweisung

Susanne Gerdom flickr CC BY-SA 2.0Nachdem der Monatsrückblick für Dezember aus technischen Gründen ausfallen musste, folgt hier der Rückblick für die Monate Dezember 2015 und Januar 2016.

Zivilprozessrecht

Das Thema Zustellung von Anwalt zu Anwalt ist auch über den Jahreswechsel nicht zur Ruhe gekommen. Die Entscheidung des BGH bespricht u.a. RA Oliver Löffel in der GRURprax 2015, S.542 (online verfügbar hier). Wie die FAZ in ihrer Ausgabe vom 26.01.2016 berichtet (nicht online verfügbar), arbeitet das Justizministerium an einem Entwurf, durch den die Satzungsgewalt gem. § 59b BRAO auch auf die Zustellung von Anwalt zu Anwalt erstreckt werden soll. Damit wäre das Problem dann wohl gelöst. Siehe zur gesamten Thematik auch diesen Beitrag.

Die Grünen haben in den Bundestag eine Gesetzgebungsinitiative eingebracht, nach der die Beschlusszurückweisung gem. § 522 Abs. 2 ZPO (wieder) abgeschafft werden soll (s. hier). Begründet wird der Entwurf mit der nach wie vor regional sehr unterschiedlichen Handhabung sowie damit, dass die Regelung zu „Rechtsunsicherheit und Ungleichheit im Rechtsmittelrecht“ führe. Mit scheint aber, dass mit Abschaffung von § 26 Ziff. 8 EGZPO das Ziel deutlich einfacher zu erreichen wäre.

Dass auch ein Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ein Mindestmaß an Substantiierung erfordert,  hat der Bundesgerichtshof mit einem eher kuriosen Beschluss vom 10.11.2015 - VI ZB 11/15 klargestellt. Die Antragstellerin hatte betreffend die elf bei durchgeführten Operationen wortgleiche Beweisfragen gestellt hatte. Der BGH hielt den Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens für unzulässig:

Die nach der Zählung des Beschwerdegerichts 374, nach der Zählung der Antragstellerin 121 Beweisfragen bezeichnen keine Beweistatsachen im Sinne von § 487 Nr. 2 ZPO, sondern zielen [...] auf eine umfassende Überprüfung der Krankengeschichte der Antragstellerin, durch die der maßgebliche Sachverhalt erst ermittelt werden soll."

Zivilrecht

Mit einer m.E. sehr wichtigen Leitsatzentscheidung vom 06.11.2015 - V ZR 78/14 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Beschreibung eines Grundstücks oder Gebäudes vor Vertragsschluss durch den Verkäufer in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB führt, wenn diese in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet. Spannend bleibt, ob das entsprechend bei privatschriftlichen Verträgen gilt, bei denen ebenfalls eine Bezugnahme fehlt. Wer demnächst sein Examen schreibt, sollte sich die Entscheidung vielleicht durchlesen.

Sonstiges

Unter der Überschrift „Mit Tricks zur Frauenquote“ berichtet Joachim Jahn auf faz.net eher Unappetitliches zum Gesetzgebungsverfahren betreffend das Gesetz zur Frauenquote in Führungsetagen der Wirtschaft. Will man noch jemals zur Auslegung den „Willen des Gesetzgebers“ heranziehen, sollte man sich eine Lektüre gut überlegen.

Das BMJV hat im Januar die Seite www.rechtsprechung-im-internet.de gestartet, auf der kostenlos und in der bekannten juris-Suchmaske Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Gerichtshöfe des Bundes ab 2010 abgerufen werden können.

Wie das BMJV - via Twitter (!) - mitgeteilt hat, wird dort an einem Gesetzentwurf zur Reform von § 169 GVG, der eine Übertragung von Gerichtsverhandlungen ermöglichen soll; ein Referentenentwurf soll im Frühjahr vorgelegt werden:

https://twitter.com/BMJV_Bund/status/674510104092352512

RA Dr. Hans-Jochem Mayer bespricht im Beck-Blog ein Urteil des BGH vom 03.12.2015 - IX ZR 40/15, in dem es um Formerfordernisse beim Abschluss von Gebühren- und Vergütungsvereinbarungen geht.

Auf Dispute Resolution in Germany berichtet RA Dr. Peter Bert über einen neuen Studiengang der Humboldt Uuniversität Berlin, das Graduate Program on International Dispute Resolution.

Und die „BGH-Perle“ - ebenfalls via Twitter - ist diesmal ein bei der Textformatierung nicht vollständig verschwundener Einblick in die Beratungen eines BGH-Senats:

Foto: Susanne Gerdom / Flaschenpost | flickr.com | CC-BY-SA 2.0