Fundstücke Mai/Juni 2016 - Sammelklagen, Richterablehnung, Kameras in Gerichtssälen.

Susanne Gerdom flickr CC BY-SA 2.0Zivilprozessrecht

Nach wie vor nicht zur Ruhe kommt im Zusammenhang mit dem sog. „VW-Skandal“ die Idee, auch im deutschen Recht Sammelklagen oder Musterklagen einzuführen. Über die dazu diskutierten Modelle und die allgemeine Angst vor „amerikanischen Verhältnissen“ schreibt Robert Peres auf lto.de.

Wie Rechtsanwalt Jens Ferner in seinem Blog berichtet, hat das Oberlandesgericht Köln in einem Beschluss klargestellt, dass im Rahmen der Schadensschätzung gem. § 287 ZPO auch Ergebnisse einer durch das Gericht durchgeführten Internetrecherche verwertet werden dürfen. Die so ermittelten Tatsachen seien allgemeinkundig i.S.d. § 291 ZPO.

Rechtsanwalt Peter Bert berichtet auf disputeresolution.com, dass das Parlament in Singapur am 14.04.2016 das Haager Gerichtsstandsübereinkommen ratifiziert habe. Das Gesetz müsse noch durch den Präsidenten unterzeichnet und bekannt gemacht werden, um in Kraft zu treten. Eine Ratifizierung durch die USA und die Ukraine stehe noch aus, obwohl beide das Übereinkommen unterschrieben hätten.

Und, sofern ein kleiner Hinweis in eigener Sache erlaubt ist: Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Recht der Richterablehnung habe ich mich auf lto.de näher auseinandergesetzt.

Justizpolitik

Wie die taz (Christian Rath) berichtet, nimmt die vom BMJV geplante Reform des § 176 GVG immer mehr Gestalt an. Das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen solle dreifacher Weise gelockert werden: Neben der Übertragung von Verkündungsterminen der obersten Gerichtshöfe des Bundes sei nunmehr aber auch beabsichtigt, Übertragungen in gesonderte Pressearbeitsräume zu ermöglichen. Außerdem sollen Prozesse von „herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung“ künftig in voller Länge in Bild und Ton dokumentiert werden können. Letzteres ist neu und dürfte den Widerstand gegen das Vorhaben wohl noch einmal massiv verstärken.

In der Causa Schulte-Kellinghaus (s. dazu schon ausführlich hier) berichtet lto.de, dass mehrere Juristen nun Strafanzeige wegen Nötigung gegen die ehemalige OLG-Präsidentin erstatte haben.

„BGH-Perlen“

Und es gibt seit Längerem mal wieder eine Perle aus dem unerschöpflichen Fundus völlig überflüssiger BGH-Entscheidungen (Beschluss vom 12.05.2016 - IX ZR 151/15):

„Die Rüge, das Berufungsgericht sei fehlerhaft besetzt gewesen, weil der 28. Zivilsenat geschäftsplanmäßig mit vier Richtern besetzt sei, von denen aber nur drei an der Entscheidung mitgewirkt hätten, gibt ebenfalls keinen Anlass, die Revision zuzulassen.“

Foto: Susanne Gerdom/Flaschenpost | flickr | CC BY-SA 2.0