Fundstücke November 2015 - „Augsburger Robenstreit”, Mahnkosten, Himmelslaternen

Susanne Gerdom flickr CC BY-SA 2.0Zivilprozessrecht

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist auch in einfach gelagerten Fällen i.d.R. zweckmäßig und muss nicht auf ein Schreiben einfacher Art (Nr. 2301 VV-RVG) beschränkt werden. Das hat der BGH mit Urteil vom 17.09.2015 - IX ZR 280/14 entschieden. Der Gläubiger könne daher Mahnkosten in Höhe einer 1,3-Gebühr auch unter Berücksichtigung von § 254 BGB vom Schuldner ersetzt verlangen.

Mit Urteil vom 11.11.2015 - C-223/14 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass unter den Begriff der „außergerichtlichen Schriftstücke" i.S.d. Art. 16 EuZVO auch private Schriftstücke fallen, „deren förmliche Übermittlung an ihren im Ausland ansässigen Empfänger zur Geltendmachung, zum Beweis oder zur Wahrung eines Rechts oder Anspruchs in Zivil- oder Handelssachen erforderlich ist". Mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen und Abgrenzungsschwierigkeiten befasst sich Wiss.-Mit. Yannick Diehl in einem Artikel auf lto.de.

Und mit ziemlich deutlichen Wort hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 14.10.2015 - IV ZB 21/15) ein Landgericht darauf hingewiesen, dass ein Verwerfungsbeschluss gem. § 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO zu begründen ist. Der Beschluss müsse den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand sowie die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen.

Zivilrecht

Der Kollege Burhoff weist in seinem Blog auf einen ausführlichen Artikel zu Rechtsfragen rund um die gefälschten Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen aus dem VW-Konzern hin. Examensrelevanter dürfte es in den nächsten Monaten nicht werden.

Und wo wir gerade beim Thema Examensrelevanz sind: Sehr nett und lesenswert ist auch ein aktuelles Urteil des OLG Koblenz vom 15.10.2015 - 6 U 923/14 bei dem es um Schadensersatzansprüche eines Yachtclubs ging, dem durch sog. „Himmelslaternen“ ein erheblicher Brandschaden entstanden war (s. ausführlich auf lto.de). Es sei bewiesen, dass eine „Himmelslaterne“ das Feuer verursacht habe. Dass auch andere Personen als die Beklagte in der fraglichen Nacht „Himmelslaternen“ hätten steigen lassen, sei wegen § 830 BGB unerheblich.

Der Kollege Dr. Burhoff bespricht in seinem Blog ein Urteil des LG Trier, in dem es um eine Honorarklage für Tätigkeiten eines Assessors geht. Das Mandat in einer Scheidungssache hatte überwiegend ein in seiner Kanzlei beschäftigter Assessor geführt. Dieser hatte Gespräche mit der Beklagten (Mandantin) geführt und Schriftsätze gefertigt; der klagende Anwalt hatte diese lediglich unterschrieben und war im Termin aufgetreten. Das LG Trier hat die Klage abgewiesen und den Vertrag zwischen Kläger und Beklagter wegen § 3 RDG für unwirksam gehalten.

Sonstiges

Dominierendes Thema in den juristischen Medien war außerdem der „Augsburger Robenstreit". Ein Richter am AG Augsburg hatte sich geweigert, mit Anwalt zu verhandeln, der keine Robe trug. Begründet hatte der Richter das mit einem „Gewohnheitsrecht” (das sich bemerkenswerterweise trotz § 20 S. 2 BORA im westlichen Bayern gebildet habe). Woraufhin der Anwalt den Freistaat Bayern wegen der nutzlosen Aufwendungen für den Termin auf Schadensersatz in Höhe von 770 Euro in Anspruch nahm. Nachdem sich das LG Augsburg in erster Instanz noch zum „Gewohnheitsrecht“ bekannt hatte, stellte das OLG München dann schließlich alles wieder vom Kopf auf die Füße. Was die Justiz mit solchen sinnlosen Querelen an Ansehen verloren hat, dürfte immerhin der Anwalt an Bekanntheit gewonnen haben. Nachlesen lässt sich das Ganze beim justillon oder bei lto.de.

Und die „BGH-Perle" findet sich diesen Monat in einem Beschluss des V. Zivilsenats, mit dem ein Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts zurückgewiesen wurde (V ZR 292/14):

„Jedenfalls in den Fällen, in denen eine Partei auf der Aufnahme von Ausführungen in die Rechtsmittelbegründungsschrift besteht, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts offenkundig ohne Bedeutung sind, ist eine dadurch verursachte Mandatsbeendigung durch die Partei zu vertreten."

Foto: Susanne Gerdom / Flaschenpost | flickr.com | CC-BY-SA 2.0