Fundstücke November 2016 - Zustellung von Anwalt zu Anwalt, Anwaltsquote fürs BVerfG, Kopftuch im Gerichtssaal

Susanne Gerdom flickr CC BY-SA 2.0Zivilprozessrecht

In die Zustellung von Anwalt zu Anwalt (s. dazu u.a. hier und hier) kommt offensichtlich immer mehr Bewegung. Im Vorgriff auf die anstehende Ergänzung von § 59b BRAO hat die BRAK einen Vorratsbeschluss gefasst, mit dem eine Mitwirkungspflicht auch bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt (wieder) zur Berufspflicht würde.

Justizpolitik

U.a. die FAZ (Marcus Jung) berichtet von einem gemeinsamen Vorstoß von BRAK und DAV, die eine gesetzliche Anwaltsquote für das Bundesverfassungsgericht fordern. In beiden Senaten sollte künftig jeweils ein zugelassener Rechtsanwalt vertreten sein. Marc Chmielewski (juve.de) hält das Vorhaben für überflüssig.

Über einen Vorstoß des baden-württembergischen Justiministers, „sichtbare religiöse Symbole“ in Gerichtssälen vollständig zu verbieten, berichtet u.a. die Badische Zeitung. Christian Rath setzt sich auf lto.de kritisch mit dem Vorhaben auseinander, weil es ersichtlich auf Musliminnen ziele.

Den Beschluss der Justizminsterkonferenz zur Reform des Jurastudiums stellt lto.de (Marcel Schneider) dar. Danach soll insbesondere der Pflichtfachstoff bundesweit vereinheitlicht und die Bedeutung des Schwerpunktbereichs verringert werden.

Sonstiges

Das mit dem Vorhaben des Justizministers, Kameras in Gerichtssälen zuzulassen, hat man in München beim Bau des neuen Staatsschutzsaals wohl falsch verstanden. Die Details kann man auf sueddeutsche.de nachlesen.

Foto: Susanne Gerdom/Flaschenpost | flickr.com | CC BY-SA 2.0