Heute ist das zpoblog genau ein Jahr online. 130 Beiträge und weit über 200 Kommentare scheinen mir ein guter Anlass, auf ein Jahr des Bloggens zurückzuschauen und bei der Gelegenheit ein paar Beiträge „herauszupicken":
Der erste Artikel:
Die drei meistgelesenen Artikel:
- Der vergessene Tatbestandsberichtigungsantrag
- Die Verjährung bei einer mangels Konkretisierung unzulässigen Teilklage
- Die Frage der Mitwirkungspflicht bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt
Die drei meistkommentierten Artikel:
- 70. DJT: „Gerichtsräte“ statt Proberichter?
- Über juristische Gebrtsakte: Warum Verkündungstermine abgeschafft werden sollten
- Jura ist einfach, nur die Studierenden sind zu dumm – So einfach ist es nicht, Herr Fischer
Und die drei Artikel, die ich besonders interessant fand/finde bzw. die mir besonders am Herzen liegen:
- Kein negatorischer Rechtsschutz gegen Prozessvortrag der Gegenseite
- Wird die Verfassungsbeschwerde zum zivilprozessualen Rechtsbehelf?
- Beiziehung von Strafakten im Zivilprozess
Vor allem möchte ich mich bei allen bedanken, die hier regelmäßig vorbeischauen, sich an Diskussionen beteiligen und damit dazu beitragen, dass ich nach einem Jahr immer noch mit Begeisterung schreibe.
Ich weiß allerdings nach wie vor kaum etwas über Sie. Und um das zu ändern, habe ich eine ganz kleine und kurze
Umfrage
erstellt. Mich würde es außerordentlich freuen, wenn möglichst viele die nur 5 Fragen beantworteten (selbstverständlich anonym). Es wird auch garantiert nicht mehr als eine Minute Ihrer Lebenszeit in Anspruch nehmen.
Und zuletzt gilt wie immer: Ich freue mich - auch außerhalb der Umfrage - über Feedback jeder Art und über Hinweise auf Entscheidungen, Gesetzgebungsverfahren, u.Ä., die ich übersehen/vergessen habe. Und selbstverständlich freue ich mich, wenn Sie mein kleines Projekt ein wenig bekannt machen.