Lex Machina

Etwas off topic aber trotzdem interessant: Die Süddeutsche Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 25.03.2014 über eine neue Software namens Lex Machina, die es Unternehmen ermöglichen soll, die Kompetenz von Gerichten und Anwälten (insbesondere in Patentstreitigkeiten) zu beurteilen.

Das Ganze wollte ich zunächst unter der Kategorie „Amerikanische Wissenschaftler haben herausgefunden, …“ verbuchen und schnell wieder vergessen. Hellhörig bin ich dann aber geworden, weil das Projekt immerhin eine Ausgliederung der renommierten Stanford University ist und von einem dortigen Professor für Rechtsinformatik betreut wird.

Zum Hintergrund muss man wissen, dass Urteile in den Vereinigten Staaten nicht anonymisiert veröffentlicht werden. Den jeweiligen Urteilen ist daher auch zu entnehmen, welche Anwälte auf welcher Seite an dem Verfahren beteiligt waren. Für Unternehmen ergibt sich daraus eine riesige Informationsbasis, um in der jeweiligen Branche möglichst erfahrene Anwälte und Gerichte, die tendenziell zu ihren Gunsten urteilen werden, zu finden.

Diese riesige Datenmenge wertet Lex Machina mit einer dafür entwickelten Software aus und stellt potenziellen Mandanten und Prozessgegnern (für 600 $ monatlich) Informationen darüber zur Verfügung, welche Anwälte in welchen Bereichen besonders erfolgreich sind, welche Entscheidungstendenzen bestimmte Gerichte haben und wie intensiv diese Verfahren fördern.

Dem Artikel ist weiter zu entnehmen, dass „Lex Machina“ auch den deutschen Markt im Visier habe, ein Markteinstieg wegen der Monopolstellung juris allerdings schwierig werde. M.E. dürfte ein solches Projekt in Deutschland aber schon daran scheitern, dass nicht alle Urteile veröffentlicht werden und dass diese hinsichtlich der Parteinamen und der Prozessbevollmächtigten anonymisiert sind. Zudem wirft das Projekt natürlich auch in der Sache Fragen auf, insbesondere was die Bewertung von Anwälten angeht: Bestimmt sich die Qualität eines Anwalts tatsächlich nur danach, wie hoch die Quote der von ihm gewonnenen Verfahren ist? Was ist, wenn eine Klage nur teilweise Erfolg hat, absichtlich aber „mit Luft" erhoben wurde? Was ist, im Falle eines (sehr vorteilhaften und möglicherweise viel interessengerechteren) Vergleichs, in dem gleich noch Vieles mitgeregelt wird? Und: Würde eine Ausrichtung nach derartigen Statistiken nicht im Ergebnis auch dazu führen, dass gut Anwälte Mandate mit nur mittelmäßigen oder geringen Erfolgsaussichten nicht mehr annehmen, um sich nicht „den Schnitt zu verderben“? Insgesamt dürfte daher eine solche Software – so „intelligent“ sie auch sein mag – der Wirklichkeit des (deutschen) Zivilprozesses m.E. nicht gerecht werden. Trotzdem eine interessante Idee.

Vielen Dank an Daniel für den Hinweis!