Sommerpause

Liebe Leserinnen und Leser, auch Blogger brauchen mal eine Pause. Deshalb wird es hier in den nächsten beiden Wochen keine neuen Beiträge geben und voraussichtlich erst in der 37. KW weitergehen. Sollte jemand so gar nicht ohne Zivilprozessrecht auskommen können, mag er oder sie mal einen Blick in die aktuelle NJW werfen (NJW 2017, 2502, oder bei beck-online). Eine sehr gute Freundin und ich haben dort etwas über die Frage geschrieben, wann, was und wie man bei Zustellungen im Ausland nach der EuZVO übersetzen muss. Foto: Ben White | Unsplash

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