Rechtsprechung
BGH: Schriftsatz per beA eingereicht – Qualifizierte Signatur entspricht anwaltlicher Unterschrift
27.03.2024 | Für die Wirksamkeit eines elektronischen Schriftsatzes genügt es, wenn ein bevollmächtigter Rechtsanwalt den Schriftsatz mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur versieht, selbst wenn er nicht der Verfasser des Schriftsatzes ist.
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