Zur Unterbringung gem. § 63 StGB

JuSZwar kein Zivilprozessrecht, aber ein ganz klein bisschen Werbung in eigener Sache sei erlaubt: Im aktuellen Heft der Juristischen Schulung ist Anfang der Woche ein Beitrag von mir zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB erschienen (JuS 2014, S. 408 ff.). Ein „Relikt" aus meiner Zeit als Staatsanwalt, aber für mitlesende Referendare oder Berufsanfänger, die sich auch mit Strafrecht beschäftigen (müssen ^^), vielleicht nicht völlig uninteressant.