Vorgestern war dieses Blog seit genau zwei Jahren online. Ein ausführlicher Rückblick (wie vor einem Jahr) ist dieses Mal schwierig, weil ich im „Back-End" immer noch mit Datensalat kämpfe („vorn“ sollte aber hoffentlich alles wieder ordentlich aussehen).
Deshalb nur eine ganz subjektive Auswahl der mir am interessanten und wichtigsten erscheinenden Artikel des letzten Jahres:
- Der Gastbeitrag von Herrn Löffel zur notariellen Unterwerfungserklärung
- das „Todesurteil“ für die Zustellung von Anwalt zu Anwalt
- das Verhältnis von prozessualer Wahrheitspflicht und Selbstbezichtigungsfreiheit
- das Dauerthema „Beweisaufnahme bei Vieraugengesprächen“, einmal beim LG Kleve und einmal beim OLG Naumburg.
- die Frage, ob die Verspätungsregelungen auch im frühen ersten Termin gelten und die Verspätung der Rüge fehlender internationaler Zuständigkeit
- und das (eher leidige) Thema „Schlichtungsverfahren“ / § 15a EGZPO
Mich interessiert nach wie vor, wer hier vorbeischaut und mitliest. Deshalb habe ich (wiederum) eine
kurze Umfrage
erstellt. Die Teilnahme ist selbstverständlich anonym und die vier Fragen werden Sie garantiert weniger als eine Minute Ihrer Lebenszeit kosten, mir aber sehr helfen. Vielen Dank!
Update: Die Ergebnisse der Umfrage würde ich gerne in einem gesonderten Post vorstellen. Das ergibt aber nur Sinn, wenn sich genügend Personen beteiligen, was bislang leider nicht der Fall ist.
Foto: Nobert Reimer/sea of blossom | flickr.com | CC BY-SA 2.0