Interventionswirkung bei Beitritt auf der Gegenseite und Abtretung des Anspruchs
Mit gleich mehreren für die praktische Arbeit und die (Referendar-)Ausbildung wichtigen Fragen zur Streitverkündung und zur Reichweite der Interventionswirkung hat sich der BGH mit Urteil vom 19.11.2020 – I ZR 110/19 befasst. In der Entscheidung geht es darum, wie sich ein Beitritt auf Seiten des Gegners des Streitverkünders auswirkt, insbesondere im Hinblick auf die Beschränkung nach § 67 ZPO, und ob eine Abtretung des Anspruchs die Interventionswirkung entfallen lässt.