I. ERV-Nutzungspflicht in Bremen ab 01.01.2021 Das Land Bremen hat mit heute veröffentlichter Verordnung von der in Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für folgende Gerichte ab dem 01.01.2021 für verbindlich erklärt: Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht, das Sozialgericht und das Finanzgericht. Bremen folgt damit Schleswig-Holstein, das bekanntlich bereits seit dem 01.01.2020 für seine Arbeitsgerichte die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für verbindlich erklärt hat. II. ERV im Blog Und wo es gerade um den ERV geht: Wie Sie möglicherweise schon bemerkt haben, finden sich hier im Blog kaum Beiträge zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV) und den vielen dazu ergangenen und ergehenden Entscheidungen. Das hat einen ganz einfachen Grund: Der Kollege Dr. Henning Müller (Twitter, LinkedIn), Direktor des SG Darmstadt, betreibt unter www.ervjustiz.de ein absolut empfehlenswertes Blog zu dem Thema. Und da Dr. Müller das Thema schon seit Jahren „beackert“ und z.B. in inzwischen fünfter Auflage das eJustice-Praxishandbuch herausgibt, ist er ohnehin viel fachkundiger, als wir es jemals werden …