Mit dem Zivilprozessrecht hat ein erheblicher Teil von uns Jurist:innen mehr oder weniger täglich zu tun. Im Zivilprozessrecht ausgebildet wird man jedoch nur „nebenbei“: Im Studium spielt das Zivilprozessrecht kaum eine Rolle, im Referendariat wird es dann schon weitgehend als bekannt vorausgesetzt, im Berufsleben sowieso. Auch nach dem Ende der Ausbildung dürfte daher nicht nur bei uns eine gewisse Unsicherheit in diesem Bereich verblieben sein. Und es gibt – soweit ich erkennen kann – außerhalb „klassischer“ Fachzeitschriften keine Möglichkeit, sich (kostenlos und ohne größere Mühe) über Entwicklungen im Zivilprozessrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten auf dem Laufenden zu halten.
Dieses Blog hat daher zwei Anliegen:
- Berufstätigen soll es die Möglichkeit geben, sich regelmäßig und ohne größere Mühe über aktuelle Entwicklungen im Zivilprozessrecht und in den angrenzenden Rechtsgebieten zu informieren.
- Den in der Ausbildung befindlichen Jurist:innen soll das Blog eine Möglichkeit geben, sich über aktuelle Entwicklungen einen Zugang zur Materie des Zivilprozessrechts zu erarbeiten. Soweit sinnvoll, findet sich daher in den Urteilsbesprechungen/-anmerkungen unter „Hintergrund“ jeweils ein Klapptext, der kurz in die entscheidungsrelevanten Probleme und Hintergründe einführt und die Lektüre der weiteren Anmerkung/Besprechung erleichtern soll.
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