Die Diskussion um den Vorschlag zur Einführung eines für die Klägerseite freiwilligen Beschleunigten Onlineverfahrens (BOV) der Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ (S. 76 ff.) nimmt Fahrt auf. Im Bundesjustizministerium (BMJV) zeigt man sich offen. Die für Rechtspflege zuständige Abteilungsleiterin Gabriele Nieradzik teilte auf einer wissenschaftlichen Tagung vergangenen Freitag (Prof. Rühl/Prof. Singer) mit, dass die Einführung eines BOV nun zu den Prioritäten ihrer Abteilung gehöre.
Noch sind viele Fragen aber ungeklärt. Insbesondere wird von verschiedenen Seiten betont, dass entscheidende empirische Evidenz fehle. Wie kann der Gesetzgeber dennoch zügig zur Tat schreiten? Wie kann das am Freitag beschworene „einfach Losgehen“, das „Ausprobieren“ und „Machen“ mit Leben gefüllt werden? Eine Möglichkeit dafür wäre ein schrittweises und „lernendes“ Vorgehen in Anlehnung an die neue Reallabor-Strategie der Bundesregierung.