"Der Anwalt gewinnt immer"

Die Süddeutsche Zeitung (Herbert Frommer) befasste sich gestern unter der genannten Überschrift mit dem scheinbar schwieriger werdenden Verhältnis von Rechtsschutzversicherungen und Anlegerschutzanwälten (der Artikel ist leider nicht online verfügbar).

So wird (u.a.) berichtet, dass das Landgericht Bochum im April dieses Jahres die Klage eines mutmaßlich geschädigten Anlegers abgewiesen habe, weil diese „zu abstrakt" gewesen sei: Der Kläger habe Zeitpunkt und Umstände der Beratung nicht mitgeteilt (das Urteil ist - soweit ich recherchiert habe - leider nicht online verfügbar). Weiter wird aus einem Urteil des LG Lüneburg zitiert, in dem sich die Kammer Gedanken darüber gemacht habe, dass die Kanzlei Müller Boon Dersch mit Verfahren innerhalb eines Komplexes insgesamt einen zweistelligen Millionenbetrag erlöse.  Für die Rechtsschutzversicherer bestehe das Ärgernis in solchen Verfahren insbesondere darin, dass der am Ende erlöste Schadensersatz häufig weit hinter den Anwalts- und Gerichtskosten zurückbliebe. Im Ergebnis - so die SZ - gewinne immer der geschäftstüchtige Anwalt. Diese Klagen der Rechtsschutzversicherungen kann man übrigens - mit vielen Nachweisen - auch bei Wagner: Achtung Anwalt (dort S. 149 ff.) nachlesen.

Nur: Dieses „Gejammer" der Rechtsschutzversicherungen kann ich nicht so wirklich nachvollziehen. Ich für meinen Teil habe durchaus Verständnis für die Anleger, die - ihre Rechtsschutzversicherung hinter sich - versuchen, wenigstens noch einen geringen Teil ihrer Verluste vor Gericht wieder hereinzuholen. Denn in der Tat: Die Kläger haben ja nichts zu verlieren. Und dass Anwälte damit Geld verdienen ist eben so.

Das Problem liegt m.E. gar nicht so sehr bei den Anwälten sondern bei den Rechtsschutzversicherungen selbst. Sollte es ein Anwalt vor lauter "Copy-and-Paste" nicht mehr schaffen, einen konkreten Sachverhalt zu schildern, dann ist das in der Tat sehr bedenklich oder besser gesagt: äußerst peinlich. Aber es so wie ich den Sachverhalt verstehe wird die Rechtsschutzversicherung für das Verfahren eine Deckungszusage erteilt haben. Dann stellt sich doch die Frage: Warum? Vielleicht sollte man zunächst die eigenen Kontrollmechanismen überprüfen, bevor man anderen Vorwürfe macht.

Und daran schließt sich dann eine zweite Frage unmittelbar an: Warum sind denn Anlegerschutzklagen überhaupt ohne weiteres von den meisten Rechtsschutzversicherungen abgedeckt? Warum handhaben die Rechtsschutzversicherungen Kapitalanleger nicht ebenso wie z.B. Vermieter, und verlangen für Anlegerschutzklagen einen Aufpreis?

M.E. genügend Arbeit für die Rechtsschutzversicherungen, bevor sie sich öffentlich über ihre Kunden und deren Anwälte beschweren.