5 Impulse der Digital Justice Conference 2021 - Aufzeichnungen jetzt online

Nach der Digital Justice Conference 2021 von recode.law Anfang Oktober sind die Aufzeichnungen der Diskussionsrunden nun online. In diesem Text blicken wir als recode.law-Organisationsteam auf die Veranstaltung zurück und stellen fünf Impulse dar, die aus unserer Sicht von der #djc21 ausgehen.

Rückblick

Nach der großen Resonanz auf unsere erste Digital Justice Conference vergangenen Herbst durften wir als führende studentische Organisation für Legal Tech und Legal Innovation am 7. und 8. Oktober 2021 abermals zahlreiche Zuschauer:innen aus Ausbildungs- und Fachwelt zu unserer Digital Justice Conference willkommen heißen. In acht Diskussionsrunden haben wir hochkarätige und vielfältige Referent:innen zu Themen rund um digitale Justiz, alternative digitale Streitbeilegung und Zugang zu Recht miteinander ins Gespräch gebracht. Wir konnten damit sowohl bei Nachwuchsjurist:innen Begeisterung und Bewusstsein für wichtige Themen des Rechtsstaats des 21. Jahrhunderts wecken als auch den Diskursen rund um digitale Rechtsdurchsetzung und Streitbeilegung einige neue Impulse mit auf den Weg zu geben. Ein Teil des zwölfköpfigen Organisationsteams. Highlights im Programm waren der neue Vorschlag von Prof. Dr. Thomas Riehm für eine Verbraucherschiedsgerichtsbarkeit 2.0, das gemeinsame Nachdenken über eine Art Online-Superverfahren für Verbraucher mit Referent:innen aus Justiz, Wissenschaft, Verbraucherschlichtung, Schiedsgerichtsbarkeit und Legal Tech im Rahmen einer Ideation und das kontroverse und furiose Finale am Freitagnachmittag zu der Frage, warum mithilfe technologisch gestützter Anonymisierung nicht bereits mehr Urteile veröffentlicht werden. Fast alle Diskussionen konnten aufgezeichnet werden und stehen ab sofort auf dem Youtube-Kanal von recode.law in einer Playlist zur Verfügung. Die Videos sind mit Lesezeichen strukturiert, sodass Schlüsselstellen schnell gefunden und auch zielgenau verlinkt werden können. Eine Übersicht zur Veranstaltung mit allen Themen findet sich hier.

5 Impulse der #djc21

In der Zwischenzeit haben wir unsere eigenen Gedanken dazu sortiert, was wir auf der Conference gesehen und gehört haben. Wir leiten aus der Conference fünf konkrete Impulse ab, die sich für uns aus Aussagen verschiedener Referent:innen teilweise panelübergreifend ergeben haben:

#1 Verfahrensvielfalt

Für Streitbeilegungen und Rechtsdurchsetzung braucht es auch in der digitalen Welt Verfahrensvielfalt. Der Gerichtsweg muss immer offenstehen. Je nach Bedürfnis der streitenden Parteien können aber andere Verfahren wie Verbraucherschlichtung, Schiedsgerichtsbarkeit oder Mediation die geeignetere Verfahrensart sein. Auch die von Legal Tech-Rechtsdienstleistern an Verbraucher:innen gerichteten Angebote bieten legitime Rechtsdurchsetzungserleichterungen zu einem entsprechenden Preis. Die verschiedenen Verfahren lösen tendenziell schlicht verschiedene Probleme: Wer möglichst schnell, günstig und mit wenig persönlicher Involvierung einen Entschädigungsanspruch gegen einen großen Luftfahrtkonzern durchsetzen will, ist bei einem Legal Tech, der Verbraucherschlichtung oder einem möglicherweise kommenden Beschleunigten Online-Verfahren gut aufgehoben. Bei Familien- oder Nachbarstreitigkeiten wird meist mehr Wert daraufgelegt, persönlich gehört zu werden, weshalb sich Mediation oder ein klassisches Gerichtsverfahren anbieten, während überwiegend digital-schriftliche Verfahren wie Verbraucherschlichtung oder Beschleunigtes Online-Verfahren eher ausscheiden. Diesen simplen Befund haben fast alle unsere Referent:innen geteilt. Es geht um Ergänzung, nicht um Konkurrenz.

#2 Der Staat in einer Lotsenfunktion

Was neben diesem Evergreen klar geworden ist: Viele der Verfahren sind zu wenig bekannt. Auch etwa die hohen Erfolgsprovisionsquoten von Legal Techs speisen sich zu einem Großteil aus den Kosten, das Angebot überhaupt bekannt zu machen. Wenn aber Streitparteien gar nicht alle Verfahren bekannt sind, wie soll dann das richtige Verfahren zum richtigen Bedürfnis finden? Mindestens genauso wichtig wie das Schaffen neuer Verfahren ist daher das bessere Organisieren und Kommunizieren des Nebeneinanders und Ineinandergreifens bereits bestehender Verfahren. Eine Lösung könnte sein, dass der Staat stärker eine Art Lotsenfunktion übernimmt. Das wurde mit verschiedenen Formulierungen („Lotsenfunktion“, „vorgeschalteter Test, bei welchem Verfahren der Rechtssuchende am besten aufgehoben wäre“, „Triage“) von mehreren Referent:innen gefordert. Der Staat könnte eine einheitliche Konfliktanlaufstelle schaffen, die durch ein Frage-Antwort-Tool den Rechtssuchenden bei der Auswahl des Verfahrens hilft, das am ehesten zu ihren Bedürfnissen passt. Hierbei könnte über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren, also z.B. Kosten, Zeitdauer, Ablauf und Entscheidungsmaßstab aufgeklärt werden. Die Anlaufstelle müsste über breit angelegte Kampagnen bekannt gemacht werden. Wie so etwas aussehen könnte, macht etwa ein Tool vor, das für Konflikte in Unternehmenskontexten von einer Gruppe Unternehmensjurist:innen, dem sog. Round Table Mediation und Konfliktmanagement, entwickelt wurde. Überraschenderweise zeigte sich am zweiten Tag der Conference, dass aber auch im BMJV bereits an einem Prototyp für ein Wegweisersystem gearbeitet wird. Das bereits angekündigte und auf der Conference in einem Zwischenstand vorgestellte „Online-Klagetool“ der Projektzusammenarbeit „Digitale Klagewege“ von Tech4Germany und BMJV enthält als Vorstufe zur Möglichkeit der Online-Klageeinreichung nämlich ein Informations- und Wegweisersystem, das neben der Aufklärung über Ansprüche auch auf verschiedene justizexterne Beratungsangebote und Verfahrensarten hinweist. Nutzerbefragungen im Rahmen des Design Thinking Prozesses hätten ergeben, dass die Hürden im Zugang zu Recht nicht erst bei der Klageeinreichung, sondern schon viel früher, nämlich beim Nichtwissen über eigene Rechte und mögliche Durchsetzungsverfahren beginnen. Wichtig ist jetzt, nach Abschluss des auf drei Monate begrenzten Projekts mit dem Prototypen weiterzuarbeiten oder jedenfalls die Idee des Wegweisersystems nicht aus den Augen zu verlieren. Das Projekt ist inzwischen abgeschlossen und hier dokumentiert. Hier geht es direkt zum klickbaren, sehr beeindruckenden Prototypen.

#3 „Verbraucherschiedsgerichtsbarkeit 2.0“ statt Beschleunigtes Online-Verfahren?

Mit einem ebenso beeindruckenden Vortrag zeigte Prof. Dr. Thomas Riehm eingangs der Conference, warum der aktuell bestehende Instrumentenkasten zur Durchsetzung geringer Streitwerte für Verbraucher:innen noch nicht reicht. Es braucht ein zusätzliches einfaches Online-Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher:innen, denn besonders im Bereich geringer Streitwerte liegen zu viele Hürden auf dem Weg zur Rechtsdurchsetzung. Hierzu machte Thomas Riehm auf der Conference einen neuen Vorschlag, den er „Verbraucherschiedsgerichtsbarkeit 2.0“ nennt. In der Sache handelt es sich um den Ausbau und die Aufwertung der Verbraucherschlichtungsstellen nach dem VSBG. Sie würden zu einer Art „nullten Instanz“ mit beschränkter Sach- und Rechtsprüfung außerhalb der staatlichen Ziviljustiz. Sie sollen bindende, vollstreckbare Entscheidungen treffen können, die mit einem niedrigschwelligen Einspruch zum Amtsgericht auf einfache Weise voll überprüft werden könnten. Das vom Diskussionspapier vorgeschlagene Beschleunigte Online-Verfahren lehnte er ab, weil damit eine Justiz zweiter Klasse entstünde, die dem Vertrauen in den Rechtsstaat abträglich sei. Die Referent:innen des ersten Panels. Riehms Vorschlag böte sicherlich den Vorteil, dass die Verfahrensordnungen gem. § 5 Abs. 1 VSBG auf Branchenbesonderheiten Rücksicht nehmen könnten und überhaupt relativ unkompliziert anpassbar wären und so gut geeignet für ein lernendes Vorgehen nach Vorbild eines Reallabors, das einige Vorteile bietet.

#4 Mehr empirische Forschung ist notwendig und wird unterstützt

Im Panel zu Unmet Legal Needs Studien und Justizforschung als Basis von Rechtspolitik haben wir erfahren, dass die vom BMJV in Auftrag gegebene Studie zur Erforschung der Ursachen des Rückgangs der Klageeingangszahlen in der Ziviljustiz einen deutlich breiteren Fokus hat als bisher bekannt. Unter anderem werden auch Verbraucher:innen zu ihrem Kenntnisstand über Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung und ihren Umgang mit Rechtskonflikten befragt. Wir können also sehr gespannt sein auf die Fertigstellung der Studie im Frühjahr 2023. Gleichwohl ist klar geworden, dass dies noch nicht dem Charakter einer echten Unmet Legal Needs-Studie entspricht. Solche sind in vielen anderen Ländern Standard und könnten auch in Deutschland den rechtspolitischen Diskussionen um einen besseren Zugang zu Recht eine wichtige Grundlage bieten. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich würde eine Unmet Legal Needs-Studie sehr begrüßen und in der Justizministerkonferenz unterstützen. Mehr Empirie sei für politische Entscheidungen immer hilfreich. Welchen Nutzen eine ganz neue Art empirischer Justizforschung haben könnte, etwa zur Entstehungsgeschichte „herrschender Meinungen“, Zitationsnetzwerken und der Höhe von Schadensbemessungen, und welches Potential angesichts einer Urteilsveröffentlichungsquote von gerade einmal 2 % hier aktuell noch auf der Strecke bleibt, war unter anderem Gegenstand des letzten Panels. Im Grad der Ambition und im Verständnis der jeweils eigenen Rolle auf dem Weg zu mehr Urteilsveröffentlichungen zeigten sich deutliche Kontroversen der Stakeholder (Wissenschaft, Justiz, Legal Tech, Verlagswesen). Im Grunde wurde eine höhere Veröffentlichungsquote jedoch von allen begrüßt und angestrebt. Am Ende der Diskussion standen Einladungen sowohl von Stefanie Otte (OLG Celle) als auch von Samuel von Oostrom (juris GmbH) an die Vertreter aus Wissenschaft und Legal Tech-Welt zu weiterführenden Gesprächen, um konkrete Pilotprojekte zu eruieren.

#5 Der menschliche Faktor

In all den Diskussionen um neue digitale Verfahren und Tools ging es schließlich auch wiederholt um den „menschlichen Faktor“, dies sowohl auf Seiten des rechtssuchenden Publikums als auch auf Seiten der Mitarbeiter:innen in der Justiz. Vor allem aus dem Panel zu Legal Tech im Sozialrecht nehmen wir mit, dass digitale Tools ganz häufig nicht das persönliche Mandant:innengespräch ersetzen können. Das spannt den Bogen zu den Impulsen #1 und #2, wonach weniger „persönlichere“ Zugänge zu Recht nur manchmal zu den Bedürfnissen der Rechtssuchenden passen und diese zum richtigen Verfahren gelotst werden müssen. Ähnlich ist auch bei der Digitalisierung einzelner Verfahrensarten im Blick zu behalten, wo Digitalisierung sinnvoll ist und womit bestimmte Stärken einer Verfahrensart auch aufgegeben würden (die Justiz etwa könne mit den „menschlichen Qualitäten“ geradezu „wuchern“, so eine Referentin). Die Konzepte des Change Managements (synonym oder ähnlich auch: Akzeptanz- und/oder Veränderungsmanagement) können dagegen helfen, die Bedürfnisse der Mitarbeiter:innen bei Veränderungen genügend zu beachten und alle mitzunehmen. Dieser Aspekt ist für die Digitalisierung der Streitbeilegungslandschaft ebenso entscheidend wie Technologie und neues Verfahrensrecht und dabei noch unterrepräsentiert. Die Konzepte können den auf der #djc20 im letzten Jahr vielfach bemühte Ruf nach einem „digitalen Mindset“ mit Leben füllen und konkrete Schritte aufzeigen. Das Panel hat gezeigt, dass ein ganzer arbeitspsychologischer Forschungszweig hierüber besteht. Wichtig ist auch, dass die Erfahrungen der ersten Vollzeitstellen für Akzeptanz- und Veränderungsmanagement in den Ministerien aus der Einführung der eAkte bei zukünftigen Änderungen wie etwa der möglichen Einführung eines Basisdokuments von vorneherein berücksichtigt werden.

Perspektive

Lassen Sie uns im Gespräch über diese wichtigen Themen bleiben und gemeinsam die Streitbeilegungslandschaft in Deutschland digitaler und zugänglicher machen. Wir freuen uns immer über Feedback oder Gesprächsangebote unter conference@recode.law und ansonsten: auf die Digital Justice Conference 2022.