Diskussionsbericht: „Brauchen wir ein Online-Gerichtsverfahren?“

Diskussionsbericht zu einer Online-Podiumsdiskussion (30. März 2021) des Vereins recode.law „Brauchen wir ein Online-Gerichtsverfahren?“ Um diese Frage zu diskutieren, versammelten sich auf Einladung der Legal Tech-Studierendeninitiative recode.law am Dienstag, 30. März 2021, vier Expert:innen und rund hundert Zuschauer:innen im virtuellen Raum. Die Veranstaltung knüpfte an den lebhaften Diskurs zur „Modernisierung des Zivilprozesses“ an, welcher durch die umfassenden Vorschläge der durch die OLG-Präsident:innen beauftragten Arbeitsgruppe Anfang des Jahres ausgelöst wurde. Die Expert:innen trugen Perspektiven aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln auf das Thema bei – manche Kontroverse wurde deutlich. Wer die Diskussion verpasst hat, kann sie sich hier nachträglich ansehen.

Die Fragestellung

Speziell ging es um den Vorschlag zur Einführung eines Beschleunigten Online-Verfahrens (im Folgenden: BOV) (Diskussionspapier S. 76 ff.). Danach soll zunächst im Bereich massenhaft auftretender Verbraucherstreitigkeiten ein durch Eingabemasken strukturiertes, vorwiegend schriftlich und online geführtes Verfahren geschaffen werden. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe geht von der Prämisse aus, dass ein solches Verfahrensangebot durch die Justiz rechtspolitisch geboten ist anders etwa als der Abschlussbericht der Legal Tech-Arbeitsgruppe der Länder zwei Jahre zuvor (S. 97 ff.). Die Podiumsdiskussion zielte darauf, diese Prämisse noch einmal in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu stellen.

Sina Dörr: Orientierung an der Funktion von Gerichtsbarkeit

Richterin und European Woman of Legal Tech 2020 Sina Dörr (sie äußerte sich ausschließlich als Privatperson im Rahmen ihres zivilgesellschaftlichen Engagements) startete mit dem Appell, dass sich Überlegungen zur digitalen Transformation der Justiz mehr an der Funktion von Gerichtsbarkeit ausrichten sollten, nicht nur an ihrer gegenwärtigen Form.  Sie veranschaulichte: „Wir schauen auf das konkrete Automodell, das die Straße zum Recht gerade befährt. Wir schauen weniger auf die Grundfunktionalitäten von Auto und Straße, mit denen wir das gewünschte Ziel erreichen.“ Beispielsweise beim Grundsatz der Öffentlichkeit ergäben sich für Online-Verfahren neue Möglichkeiten, die Funktionen des Grundsatzes Transparenz und Kontrolle zu erreichen, wenn man sich von den gegenwärtigen Formen der Öffentlichkeit löse. Danach stellte sie die Frage, ob es reiche, die Perspektive der Bürger:innen beim Reformprozess bloß „mitzudenken“. Das Vorverständnis für das System könnten Rechtsexpert:innen nicht einfach so ablegen. Da Bürgernähe der zentrale Bezugspunkt der Justiz sein müsse, sollte man auch die Bürger:innen selbst fragen und früh in den Reformprozess mit einbeziehen. Dörr befand die Einführung eines Online-Gerichtsverfahrens angesichts der Funktionen von Gerichtsbarkeit – Menschen in möglichst zugänglicherweise bei rechtlichen Konflikten zu helfen zur Sicherung gesellschaftlichen Friedens und Vertrauens in den Rechtsstaat – insgesamt nicht als die einzige, aber als eine gute Antwort. Die Nutzung digitaler Formate bei der Bewältigung der Justizaufgaben sei unabdingbar, weil die Justiz ohne diese digitale Hilfe schnell an Kapazitätsgrenzen stoßen würde. Dörr sprach sich schließlich dafür aus, dass neue Angebote auf dem Weg zur mehr Zugänglichkeit zum Recht nicht privaten Akteuren überlassen werden sollten.

Cord Brügmann: Ordnungsrahmen für differenzierte Streitbeilegungslandschaft als Alternative

Der Berliner Rechtsanwalt und ehemaliger Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltsvereins Cord Brügmann äußerte volle Unterstützung für das Ziel des BOV, die Zugänglichkeit zum Recht zu erhöhen. Es dürfe auch kein Unterschied zwischen kleinen Verbraucherstreitigkeiten und großen komplexen Verfahren gemacht werden – Verfahren für kleine Streitwerte seien nicht trivial. Einen anderen Standpunkt als Sina Dörr nahm er allerdings zu der Frage ein, welche Rolle die Justiz in der Bewältigung massenhafter Verbraucherstreitigkeiten über vergleichbar kleine Streitwerte spielen sollte. Zum Zugang zum Recht zählten für ihn auch Streitbeilegungsangebote außerhalb der Justiz. So sei der aus dem anglo-amerikanischen Rechtsdiskurs stammende Term „access to justice“ ursprünglich auch gemeint. Damit lenkte er die Aufmerksamkeit auf eine Alternative zu einem neuen Online-Gerichtsverfahren: Auch andere Akteure wie zum Beispiel Streitschlichtungsstellen, Anwält:innen oder LegalTech-Unternehmen könnten hier neue Aufgaben übernehmen und seien ebenfalls Teil des Rechtsstaates. Er warb für eine Debatte darüber, wie ein rechtlicher Ordnungsrahmen für eine solche bewusst stärker differenziertere Streitbeilegungslandschaft vom Staat zu gestalten sei. Nichtsdestotrotz führte er auch einige Argumente für Online-Gerichtsverfahren auf, indem er die spezifischen Interessen der Akteur:innen durchging. Für die Justiz brachte er etwa den Aspekt der Attraktivität für umkämpfte Nachwuchsjurist:innen als neuen Aspekt in die Debatte ein.

Sven Lastinger: Mehr Mut für den deutschen Staat und die Justiz

Der Leiter der Rechtsabteilung für den deutschsprachigen Raum bei PayPal Sven Lastinger plädierte für mehr Mut in der Debatte und beantwortete im ersten Satz seines Impulsvortrags die Fragestellung der Diskussion mit einer rethorischen Gegenfrage: „Wie kann die Antwort darauf überhaupt Nein lauten?“. Auch der Staat müsse „digital first“ denken. Er bedauerte, dass die Kanzlerin Recht gehabt hatte, als sie vor einigen Jahren sagte, das Internet sei Neuland. Lastinger wies auf die Notwendigkeit von Streitbeilegungsangeboten für kleine Streitigkeiten hin. Mit Verweis auf das Phänomen rationalen Desinteresses bemerkte er, dass selbst vermeintlich geringe Schwellen für den Zugang zur Justiz zu hoch seien und abgebaut werden müssten. Er stellte auch das Online-Streitbeilegungsangebot des Zahlungsdienstleisters PayPal für dessen Kunden vor. Es handele sich um ein zweistufiges Verfahren. Könnten Käufer und Verkäufer sich nicht im Wege der durch Eingabemasken strukturierten Verhandlung einigen, entscheide PayPal den Streit anhand vereinfachter Entscheidungs- und Beweislastregeln („grober Kamm“). Die meisten Fälle lösten sich bereits auf erster Stufe. Im Übrigen würden gewisse automatisierte Abläufe eine „skalierbare“ Fallbearbeitung ermöglichen. Dabei würde eine gewissen Fehlerquote in Kauf genommen. Ein mit dem Ausgang unzufriedener Kunde könne danach aber immer noch den normalen Rechtsweg vor Gericht beschreiten. In der Debatte gab Lastinger zu bedenken, dass es der Staat unter anderem deshalb „unendlich viel schwerer“ habe. Der PayPal Streitbeilegungsprozess könne sich zudem auch auf einen kleinen Ausschnitt der Lebenswirklichkeit konzentrieren, nämlich Probleme bei Distanzgeschäften im Internet. Vom deutschen Staat erhofft sich Lastinger in der Entwicklung eines Online-Rechtsschutzangebotes Experimentierfreudigkeit und mutiges Voranschreiten. Zwar ließe der Rechtsstaat und die Funktion der Justiz nicht zu, dass bereits ein „minimum viable product“ eingeführt werden könne, welches erst mit der Zeit zu einem ausgereiften Produkt heranwachse. Jedoch sollen Staat und Justiz die Entwicklung digitaler Angebote als „lebende Projekte“ begreifen, deren Entwicklung nie abgeschlossen seien. Man solle unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze Online-Verfahren einführen, welche dann nach Inbetriebnahme ständig weiterentwickelt und verbessert werden könnten.

Wiebke Voß: Plädoyer für das kanadische Modell  

Die Rechtswissenschaftlerin und Habilitandin an der Universität Heidelberg Wiebke Voß führte aus, dass ein Online-Gerichtsverfahren zwar kein verfassungsrechtliches Gebot sei. Da der dritten Gewalt im Staat aber eine fundamentale Bedeutung zukomme, sollten Zugangshürden zur Justiz abgebaut werden. Privatwirtschaftliche Konfliktlösungsangebote wie etwa Verbraucherschlichtungsstellen seien nur deshalb entstanden, weil die Zugangshürden zur staatlichen Justiz im Bereich kleiner Streitigkeiten zu hoch seien. Diese nichtstaatlichen Angebote würden aber weder die individuellen noch die überindividuellen Funktionen gerichtlicher Verfahren gleichermaßen erfüllen. Schöpfe man die technologischen Möglichkeiten aus, sei staatliches Online-Gerichtsverfahren eine gute Möglichkeit, um einerseits eine deutlich verbesserte Zugänglichkeit zu erreichen, andererseits Kapazitätsprobleme der Justiz abzufedern oder sogar ganz aufzulösen, die mit zu erwartenden steigenden Klagezahlen einhergingen, so Voß. Als Vorbild verwies sie auf das Vier-Stufen-Modell des Civil Resolution Tribunal in Kanada, bei dem der Richterspruch erst als letzte Stufe staatlich organisierter Konfliktlösung vorgesehen ist. Vorgeschaltet seien Phasen gütlicher Streitbeilegung und auf erster Stufe Informations- und Selbsthilfeangebote in Form von Expertensystemen (z.B. Dokumentengeneratoren), in Kanada als „Solution-Explorer“ bezeichnet. Diese Form der Konfliktprävention bedeute einen „Funktionszuwachs“ der Justiz. Es handele sich aber weder um eine unzulässige Rechtsdienstleistung noch bekäme man Probleme mit der Gewaltenteilung, sofern das Justizministerium sich um die Erstellung der Informationsangebote kümmere. Da der BOV-Vorschlag diesen wichtigen Aspekt bisher nicht berücksichtige, weise er in die richtige Richtung, sei aber noch nicht hinreichend.

recode.law: Warum dauern Unmet Legal Needs-Studien so lange?

Derweil brachten die Verfasser als Moderatoren der Diskussion auch die Perspektive der jüngeren Generation ein. Nicht verständlich sei demnach, warum die von vielen Seiten geforderten Unmet Legal Needs-Studien oder kleinere qualitative Bürger:innen-Workshops so lange auf sich warten ließen. Immerhin seien Umfragen heutzutage teilweise nur einen Klick entfernt. So hatte recode.law kurzerhand im Vorfeld der Veranstaltung seine Instagram community gefragt, ob eine 80%ige Anspruchserfüllung sofort oder eine 100%ige Anspruchserfüllung nach zwei Monaten bevorzugt würde. 93 Personen reagierten auf die Umfrage. 82 davon würden die Wartezeit bei vollständiger Anspruchsrealisierung bevorzugen. Natürlich ist die Umfrage nicht repräsentativ und die Fragestellung unterschlägt auch ein entscheidendes Detail der typischen Interessenlage bei der Wahl zwischen LegalTech-Angebot und der Alternative eigenständiger Geltendmachung: Der Erfolg der Anspruchsverfolgung ist nicht gewiss. Nur im Erfolgsfall aber werden die 100% realisiert. Dennoch kann in dem Ergebnis vielleicht ein Indiz dafür erkannt werden, dass die Nutzererwartung auch der Digital Natives als Zielgruppe dem Vorhaben eines BOV nicht von vorneherein entgegensteht. Schließlich verdeutlicht diese Aktion jedenfalls, wie einfach es in einer digitalen Welt ist, Feedback zu erhalten. Cord Brügmann bot auf die Frage fehlender Unmet Legal Needs-Studien als Erklärung an, dass es schlicht am politischen Willen fehle. Ein Problem liege zudem in den Bedingungen des Reformprozesses. Wenn man nur die Interessenverbände der traditionellen Justizakteur:innen frage, bekomme man nur mehr vom Gleichen. Diese Perspektive verdeutlichte er mit Zitat von Shannon Salter, Vorsitzende am Civil Resolution Tribunal in Kanada, die beklagte: „We look for the best lawyers and we don‘t look for the best modernizers“

Schlussworte

In der Schlussrunde wurde schließlich eine insgesamt optimistische Grundstimmung deutlich. Alle Referent:innen begrüßen den Reformdiskurs, der durch das Diskussionspapier angestoßen wurde. Teilweise wurde auf erste Erfolge bei der Justizdigitalisierung verweisen. Die digitale Transformation einer so großen Struktur wie der Justiz bedürfe eben auch eines langen Atems. Die Verfasser resümierten, dass Einigkeit bestehe in dem Ziel, den Zugang zum Recht im Bereich kleinerer Streitigkeiten zu erweitern. Teilweise Uneinigkeit bestehe über die Rolle, die ein neues staatliches Online-Gerichtsverfahren dabei spielen sollte. Für den Weg zu einem solchen in der Diskussion mehrmals zur Sprache kamen Verfahren zur Einbeziehung der Bürger:innen-Perspektive und neuere experimentelle Ansätze wie zum Beispiel Reallabore. Die Verfasser bedanken sich herzlich bei den Referent:innen und allen Diskussionsteilnehmer:innen aus dem Publikum für eine spannende Diskussion mit einigen neuen Einsichten. Feedback kann gerne per Email eingereicht werden. Die Aufzeichnung (mit Lesezeichen) kann hier nachträglich angesehen werden.
Zu den Personen: Die beiden Autoren sind Mitglieder der Studierendeninitiative recodelaw e.V. und haben die Online-Podiumsdiskussion organisiert. Der Verein organisiert verschiedene Formate zur Digitalisierung der Justiz. Im kommenden Herbst steht erneut die große Digital Justice Conference an. Dipl.-Jur. Julian Albrecht ist daneben wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Münster und promoviert zur privat organisierten Konfliktlösung im Online-Handel bei Prof. Dr. Specht-Riemenschneider, Universität Bonn. Kontakt: julian.albrecht@uni.muenster.de / LinkedIn. Johann von Pachelbel promoviert an der Universität Göttingen zu einem wirtschaftsvölkerrechtlichen Thema und ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Complex Disputes Team der Kanzlei Luther in Hamburg. Kontakt: jhavpg@gmail.com / LinkedIn
Fotos: ©  recode.law e.V. |