ERV in Bremen - und im Blog

I. ERV-Nutzungspflicht in Bremen ab 01.01.2021

Das Land Bremen hat mit heute veröffentlichter Verordnung von der in Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für folgende Gerichte ab dem 01.01.2021 für verbindlich erklärt: Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht, das Sozialgericht und das Finanzgericht. Bremen folgt damit Schleswig-Holstein, das bekanntlich bereits seit dem 01.01.2020 für seine Arbeitsgerichte die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für verbindlich erklärt hat.

II. ERV im Blog

Und wo es gerade um den ERV geht: Wie Sie möglicherweise schon bemerkt haben, finden sich hier im Blog kaum Beiträge zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV) und den vielen dazu ergangenen und ergehenden Entscheidungen. Das hat einen ganz einfachen Grund: Der Kollege Dr. Henning Müller (Twitter, LinkedIn), Direktor des SG Darmstadt, betreibt unter www.ervjustiz.de ein absolut empfehlenswertes Blog zu dem Thema. Und da Dr. Müller das Thema schon seit Jahren „beackert“ und z.B. in inzwischen fünfter Auflage das eJustice-Praxishandbuch herausgibt, ist er ohnehin viel fachkundiger, als wir es jemals werden könnten. Dort gibt es z.B. auch Details zum Umfang der Nutzungspflicht in Bremen und Schleswig-Holstein. Ganz besonders ans Herz legen möchte ich an dieser Stelle übrigens einen aktuellen Gastbeitrag dort von RiOLG Dennis Müller, in dem dieser erklärt, wie eine elektronisch zugestellte einstweilige Verfügung medienbruchfrei elektronisch vollzogen wird.

III. Sonstiges

Außerdem sei an dieser Stelle ein kleiner Hinweis darauf gestattet, dass es für das Blog auch einen Twitter-Account und eine LinkedIn-Seite gibt, auf denen nicht nur jeder Beitrag direkt nach dem Erscheinen gepostet wird, sondern wo es z.B. auch ZPO-Tipps, Leidsätze und vieles weiteres rund um's Zivilprozessrecht und Schiedsverfahrensrecht gibt. Und zuletzt: Es freut mich sehr, dass das Blog auch in gedruckten Medien immer mehr zitiert wird. Weil die suchmaschinenoptimierten URL dabei aber oft jede Fußnote „sprengen“, findet sich unter den meisten Artikeln übrigens ein Kurzlink, der gedruckt deutlich besser aussieht.


Foto: StefanSch89, Bremen Marktplatz, CC BY-SA 4.0