Fundstücke August/September 2017 - Musterfeststellungsklage, Examensnoten, Online-Prozesse

Zivilprozesse und Zivilprozessrecht
Die Musterfeststellungklage (zum Diskussionsentwurf s. hier) hat es nicht nur bis ins sog. „Kanzlerduell“ geschafft, sie war auch im August und September vielfach Gegenstand der Presseberichterstattung und der Kommentarspalten. So bezeichnet Christian Rath es in der taz (m.E. zutreffend) als „peinlich“, dass Maas‘ Gesetzentwurf für die geschädigten VW-Kunden ohnehin zu spät gekommen wäre, weil dieser erst nach 24 Monaten in Kraft treten sollte. Hendrik Wieduwilt wiederum hält es in der FAZ für „Feigheit vor dem Wähler“, dass die Union bislang nicht deutlich gesagt habe, warum sie den Entwurf aus dem BMJV ablehne. Und ich durfte dem Handelsblatt (Volker Votmeier) ein paar Fragen zum aktuellen Entwurf beantworten. Das sind aber nicht die einzigen Nachrichten zum Thema kollektiver Rechtsschutz. Im sog. LKW-Kartell haben inzwischen zwei Betroffene (ein Unternehmen und eine hessische Gemeinde) Klage vor dem Landgericht Stuttgart erhoben, wie die FAZ berichtet. Daneben beabsichtige der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung, Ansprüche für mehr als 100 000 Lastwagen im Wege einer Sammelklage geltend zu machen, wobei betroffene Unternehmen sich auf einer Online-Plattform registrieren können. Außerdem will die Bahn-Tochter Schenker nach Informationen der WELT nicht nur eigene Ansprüche, sondern auch die Forderungen von 30 weiteren betroffenen Unternehmen gerichtlich geltend zu machen. Beides dürfte vor dem Hintergrund der gescheiterten CDC-Klage im Zementkartell spannend werden. Über eine gelungene Prozesstaktik in einem Patenrechtsstreit (allerdings unter tatkräftiger Hilfe des Gerichts) berichtet der Branchendienst juve (Christina Schulze). Ein Patentverwerter nahm vor dem Landgericht Düsseldorf insgesamt sechs Mobilfunkanbieter aus vier Patenten auf 7,5 Mio. Euro in Anspruch. Das Landgericht Düsseldorf trennte die Verfahren aber nach Patenten und Beklagten in insgesamt gut 30 Verfahren mit einem Streitwert von jeweils 5 Millionen auf. Da sich Vodafone als einziges Unternehmen nicht auf einen Vergleich einließ, nahm der Patentverwerter schließlich die Klagen gegen Vodafone zurück. Zur Sicherung ihrer Kostenerstattungsansprüche beantragte Vodafone daraufhin den Erlass eines Arrestbefehls, den das Landgericht Düsseldorf antragsgemäß erließ. Und mit dem Arrestbefehl ließ Vodafone dann die zuvor streitgegenständlichen Patente pfänden. Well played, würde ich mal sagen.
Rechts- und Justizpolitik
Inwieweit sich Examensnoten je nach Bundesland unterscheiden, haben nach einem Bericht der FAZ (Constantin von Lijnden) die Bremer Rechtswissenschaftler Lorenz Kähler und Franziska Ritter sowie der Bremer Sozialwissenschaftler Uwe Engel untersucht. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das Bundesland die Examensnote um bis zu 1,6 Punkte nach oben oder 1,1 Punkte nach unten beeinflussen kann, das immer wieder beschworene „Nord-Süd-Gefälle“ hingegen gar nicht so stark ausgeprägt ist. Auch die Ursachen (über-)langer Verfahrensdauern in Zivilsachen wurden kürzlich empirisch untersucht, und zwar von Wissenschaftlern der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg und der Leibniz-Fachhochschule Hannover in Kooperation mit dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek. Dazu wurden knapp 600 Zivilverfahren eines Jahrganges ausgewertet. Über die Ergebnisse berichten die Professoren Michael Berlemann und Robin Christmann im LTO. (Spoiler: Nichts Genaues weiß man nicht.) Wie zunächst der RBB berichtete, sorgt sich die FDP in Berlin offenbar um Nebentätigkeiten der berliner Richterinnen und Richter. Nach der Antwort auf eine kleine Anfrage übten von den rund 1.700 Richterinnen und Richtern 275 eine Nebentätigkeit aus. Nach Ansicht der FDP müsse der Senat „angesichts des dramatischen Personalbedarfs in der Justiz Anreize schaffen, damit die guten Richter und Staatsanwälte sich jede Minute ihrer Arbeitszeit ihrem Beruf widmeten“. Ob es dafür sinnvoll ist, u.a. 252 Kollegen die nebenamtliche Tätigkeit im Justizprüfungsamt zu verbieten, darf bezweifelt werden. Angesichts der vor allem in Berlin äußerst miesen Bezahlung (die vom Bundesverwaltungsgericht übrigens kürzlich für verfassungswidrig erklärt wurde), gäbe es vielleicht auch andere Ansatzpunkte. Der LTO berichtet ebenfalls, auch mit Stimmen aus anderen Bundesländern. In der Causa Schulte-Kellinghoff hat der Bundesgerichtshof entschieden und dabei klargestellt, dass ein Richter grundsätzlich zur ordnungsgemäßen, unverzögerten Erledigung seiner Amtsgeschäfte ermahnt werden darf. Dabei dürfe allerdings kein Pensum verlangt werden, das allgemein nicht mehr sachgerecht erledigt werden kann. Was „sachgerecht“ ist, muss sich nun die Vorinstanz überlegen. Darüber berichtet u.a. der LTO (Christian Rath) und die FAZ (Marlene Grunert und Constantin van Lijnden).
Sonstiges
Die Rechtsanwälte Falk Lichtenstein und Dorothee Ruckteschler stellen im LTO das wohl weltweit erste virtuelle Gericht vor, das in der Stadt Hangzhou in China seine Arbeit aufgenommen hat. Das Gericht sei zuständig für Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Verträgen und verhandele vollständig digital, die beklagte Partei könne dem aber widerspreche. Und die Betreiber des „Expertenforum Arbeitsrecht“ haben eine Blogparade zum Thema „Umgang mit sozialen Medien am Arbeitsplatz" gestartet. Die - nicht nur für Arbeitsrechtler - sehr lesenswerten Ergebnisse findet man hier.
Leidsatz des Monats
Nachdem ich auf Twitter schon seit längerem jeden Freitag einen „Leidsatz der Woche“ präsentiere, werde ich das gelungenste „Exponat“ des Monats künftig auch hier vorstellen. Das Rennen für die letzten beide Monate hat eindeutig ein Absatz aus dem Beschluss des OLG Frankfurt vom 10.08.2017 - 11 SV 36/17 gemacht:
„Der Kläger macht mit der vor dem Landgericht Frankfurt a.M. erhobenen Klage Ansprüche wegen anwaltlicher Pflichtverletzung aus einem mit dem Beklagten zu 2) abgeschlossenen Anwaltsvertrag geltend. Bei der Beklagten zu 1) handelt es sich um den Haftpflichtversicherer des Beklagten zu 2). Der Kläger ist der Auffassung, gegen die Beklagte zu 1) bestehe ein Direktanspruch nach § 115 VVG.“
Foto: Andrew Measham | Unsplash | CC0