Fundstücke Februar 2015 - Streitwert bei Unterlassung, Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen, Verbraucherstreitbeilegung

OLYMPUS DIGITAL CAMERAZum Ende des meteorologischen Winters (und mit strahlendem Sonnenschein) ein kurzer Rückblick auf den letzten Wintermonat, nach absteigender zivilprozessualer Relevanz geordnet:

RA Thomas Stadler bespricht auf Internet-Law einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.01.2015 - VI ZB 29/14. Darin erklärte der BGH die Berufung eines Beklagten für unzulässig, dem gerichtlich untersagt worden war, im Internet die gewerblichen Leistungen eines Mietwagenunternehmers zu kritisieren. Da die Beseitigung und Unterlassung auf Seiten des Beklagten kaum Aufwand verursache und dieser auch nicht gewerblich tätig sei, übersteige die Beschwer des Beklagten 500 EUR nicht. Stadler hält die Entscheidung unter dem Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit und im Hinblick auf Art. 5 GG für bedenklich, was m.E. nicht völlig von der Hand zu weisen ist.

RA Dr. Carlo Piltz erläutert auf delegelata.de den Regierungsentwurf des Gesetzes „zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts". Darin soll klargestellt werden, dass auch bestimmte datenschutzrechtliche Vorschriften Verbraucherschutzgesetze i.S.d. § 2 Abs. 1 UKlaG sind und Verstöße von Verbraucherschutzverbänden geltend gemacht werden können.

Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie über alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten im Speziellen und Verbraucherstreitschlichtung im Allgemeinen beschäftigt sich ein neues Weblog von Dr. Martin Engel unter verbraucherstreitbeilegung.de. Der ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofs (und heutige Versicherungsombudsmann) Prof. Dr. Günter Hirsch hat sich in der FAZ jüngst sehr lesenswert und ausführlich zum gleichen Thema geäußert.

RiKG Oliver Elzer bespricht im beck-fachdienst Zivilverfahrensrecht ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04.12.2014 - IX ZR 88/14, in dem der BGH ausführt, dass „zuständiger Mitarbeiter" kein zulässiger Beweisantritt i.S.d. § 373 ZPO ist. Man ist geneigt zu ergänzen: „Wer hätte es gedacht?"

RA Peter Bert bespricht - außerhalb seines eigenen Blogs - im Kluwer Arbitration Blog sehr lesenswert die Entscheidungen der OLG München und Bremen in Sachen Pechstein bzw. SV Wilhelmshaven.

Die FAZ (Joachim Jahn) berichtet ausführlich in einem Bericht und einem Leitartikel über die Nachwuchssorgen der Justiz. Das OLG Hamm habe jüngst die Einstellungsanforderungen inzwischen auf ein „glattes Befriedigend" abgesenkt; insgesamt habe das Image des öffentlichen Dienstes erheblich gelitten.

Und last but not least: RA Johannes Zöttel kürt im Kartellblog wie jedes Jahr die besten juristischen Blogs. Zur Abstimmung geht's hier. Das zpoblog ist übrigens auch nominiert... :-)

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