Fundstücke Juli 2017 - Musterfeststellungsklage, NetzDG, Kopftuchverbot

Zivilprozesse und Zivilprozessrecht
Und auch diesen Monat grüßt die Musterfeststellungsklage (deren Diskussionsenentwurf endlich hier online steht). Die Debatte hat neuen Schwung durch die vom Spiegel aufgedeckten Absprachen fünf deutscher Automobilhersteller erhalten (dazu ausführlich sueddeutsche.de). Die Gräben innerhalb der Bundesregierung scheinen aber nach wie vor zwischen Justizministerium einerseits und Landwirtschafts- und Verkehrsministerium andererseits zu verlaufen. CSU-Chef Seehofer hat sich allerdings im ZDF-Sommerinterview nun offen für eine solche Initiative gezeigt, was wiederum Justizminister Maas zu dem berechtigten Hinweis nutzte, es seien die CSU-geführten Ministerien gewesen, die blockiert hätten. Es berichten u.a. tagesschau.de, das manager-magazin und die ZEIT. Das NetzDG ist noch nicht einmal in Kraft getreten, da wird weitere (berechtigte) Kritik laut. Wie u.a. die taz (Christian Rath) berichtet, fordern Politiker sämtlicher Parteien nun einen Rechtsanspruch auf Wiederherstellung zu unrecht gelöschter Beiträge. Die Süddeutsche Zeitung berichtet in einer längeren Reportage über die oft langwierige und mühsame Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen der Opfer von Anlagebetrügern.
Rechts- und Justizpolitik
Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag einer Rechtsreferendarin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die es ihr erlauben würde, auch im Dienst ihr Kopftuch zu tragen. Das berichten ua. die Süddeutsche Zeitung (Wolfgang Janisch), die tageszeitung (Christian Rath) und der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof). Kritisch kommentieren u.a. die FAZ (Patrick Bahners) und die taz (Christian Rath). Jost Müller-Neuhof meint im Tagesspiegel, die Frage sollte bundesweit politisch entschieden werden. Anna Katharina Mangold schreibt im Verfassungsblog, das Bundesverfassungsgericht habe „Neutralität und Normalität verwechselt“. Die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts, der als Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof zugelassen werden wollte und sich gegen das Auswahlverfahren für die Zulassung wendete, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, wie u.a. der LTO berichtet. Nach einem ausführlichen Bericht auf juve.de haben sich bereits mehrere Rechtsanwaltskammern gegen das System der Singularzulassung am Bundesgerichtshof ausgesprochen und wollen politisch auf dessen Abschaffung drängen.
Sonstiges
Der in Deutschland und Ungarn zugelassene Rechtsanwalt Denes Lazar schreibt im LTO ausführlich über die ungarische Justiz und stellt fest, dass die Rechtskultur in Ungarn noch im „demokratischen Zentralismus“ steckengeblieben sei. Die ungarische Justiz sei bis heute bestrebt, die Politik der Regierung durchzusetzen. Ein pluralistisches Parteiensystem, freie Wahlen und wirtschaftlicher Aufbau reichten nicht aus, um eine überkommene Diktatur in einen zeitgemäßen Rechtsstaat zu verwandeln, seine Entwicklung scheitere bi heute an den Richtern von gestern.
BGH-Perle
Und ein ganz besonders hervorzuhebendes Fundstück findet sich in dem Beschluss des BGH vom 01.06.2017 in dem Verfahren III ZA 6/17:
„Das Vorbringen des Antragstellers erschöpft sich in dem aus der Luft gegriffenen Vorwurf, die abgelehnten Richter wollten den Justizgewährungsanspruch missachten und hätten deshalb unter anderem das Faxempfangsgerät des Bundesgerichtshofs abschalten lassen.“
Wer Justiz kennt, könnte das allein schon wegen der dafür erforderlichen technischen Kenntnisse für unplausibel halten. ;-) Hinweis: Der Beitrag wurde am 01.08. um den Link auf den Diskussionentwurf zur Musterfeststellungsklage ergänzt.  Foto: Andrew Measham | Unsplash | CC0