Fundstücke Juni 2017 - PKH-Freibeträge, Singularzulassung, Rechtsstaatsmuseum

Zivilprozesse und Zivilprozessrecht

Auch wenn die Musterfeststellungsklage für diese Legislaturperiode ziemlich unelegant beerdigt wurde (s. dazu noch hier in der FAZ), noch wollen sich nicht alle mit ihrem Ableben abfinden. So hat die Justizministerkonferenz in einem Beschluss den Entwurf aus dem Hause Maas nochmals ausdrücklich begrüßt, was wiederum die VZBV begrüßt, wie u.a. das Handelsblatt berichtet. Zum Anlass der Musterfeststellungsklage, der „VW-Abgas-Affäre“ berichtet die FAZ ausführlich über die niederländische „Stichting Volkswagen Car Claim“ (eine Stiftung zur Durchsetzung der Ansprüche getäuschter Kunden), die VW auf 4,5 bis 5 Milliarden Euro in Anspruch nehmen wolle. Um die mit viel PR begleitete Klage der Kanzlei Hausfeld soll es hingegen nicht gut stehen, wie der NDR berichtet: Das LG Braunschweig halte die der Typengenehmigung zugrunde liegenden europäischen Normen wohl nicht für Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB und wolle die Frage auch nicht dem EuGH vorlegen. Die bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu berücksichtigenden Vermögensfreibeträge (115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 2 Ziff. 9 SGB XII) sind schon zum 01.04.2017 dieses Jahres deutlich erhöht worden. Die Einzelheiten findet man bei Frank O. Fischer im MDR-Blog. Detlef Burhoff bespricht in seinem Blog das Urteil des BGH vom 16.02.2017 - IX ZR 165/16, in dem es um die Frage geht, ob ein Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch verliert, wenn er die Durchführung eines aussichtslosen Rechtsmittels ablehnt. Die Vorinstanzen hatten die Frage bejaht, der BGH hat hingegen die Ansicht vertreten, der Anwalt sei nicht verpflichtet, einer Weisung des Mandanten zu folgen, die seinem wohldurchdachten Rat widerspreche. Boris Handorn stellt auf lto.de ein Urteil des EuGH dar (RS C-621/15), wonach Fragen der Beweiswürdigung und des Beweismaßes im Einzelfall von den mitgliedsstaatlichen Gerichten zu beantworten sind, solange diese nicht zu einer von den europarechtlichen Vorgaben abweichenden Beweislastumkehr führen. Im konkreten Fall ging es um Art. 4 der Produkhaftungsrichtlinie. Wie die taz in eigener Sache berichtet, hat sie einen Rechtsstreit vor dem OLG Saarbrücken gewonnen, in dem es darum ging, ob sie namentlich über eine Person berichten darf, der auf Facebook angab, „Generlesben“ „abknallen“ zu wollen. Der Betroffene verteidigte sich damit, sein Account sei gehackt worden. Nach Angaben der taz war der Senat allerdings „nach einer Anhörung des Klägers zu der Überzeugung gelangt“ ist, dass dieser die von seinem Facebook-Account abgesetzte Hassbotschaft selbst verfasst hat. Das nennt man dann wohl ein Eigentor. Rechts- und Justizpolitik Das am 22.06.2017 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit im Gerichtsverfahren erläutert und lobt Frank Bräutigam auf tagesschau.de; ein Bericht findet sich auch auf heise.de. Der deutsche Anwaltverein hat die Bundesländer für ihre Sparpolitik und den Personalmangel in der Justiz kritisiert, wie lto.de, die FAZ (Marcus Jung) und spiegel online berichten. Die Länder investierten nur 1,4 bis 4,7 Prozent ihrer Haushaltsmittel in die Justiz. Brandenburg und Nordrhein-Westfalen investierten am meisten, Schlusslicht sei Bremen. Wie ebenfalls lto.de berichtet, hatte diese Kritik zuvor auch schon Bundesjustizminister Heiko Maas geäußert. Dazu passt ein Bericht ebenfalls von Marcus Jung in der FAZ über zwei Erhebungen zur Effizienz von Gerichtsverfahren in Deutschland. Besonders schnell und effizient seien die süddeutschen Gerichte, die außerdem auch die höchsten Vergleichsquoten erzielten. Nach dem Vorstoß der Berliner und Düsseldorfer Rechtsanwaltskammer zur Abschaffung der Singularzulassung am Bundesgerichtshof führt das dispute-resolution-magazine unter dem Titel „Sturm auf das gallische Dorf in Baden“ ein Interview mit dem Präsidenten der Berliner Rechtsanwaltskammer, Marcus Mollnau, und dem Rechtsanwalt am BGH, Matthias Siegmann.

Sonstiges

Wie unter anderem die badische Zeitung (Christian Rath) berichtet, planen das BMJV und die in Karlsruhe ansässigen Bundesjustizbehörden (BVerfG, BGH und GBA) ein Rechtsstaatsmuseum in Karlsruhe, das Bürger „für den Rechtsstaat begeistern“ soll. Carmela Thiele und Wolfgang Janisch machen sich im Verfassungsblog Gedanken über die nähere Ausgestaltung. Die schon in der Vergangenheit kritisierten Geschäftsmodelle mancher Anlegerschutzkanzleien (die schon länger in der Kritik stehen) haben nun ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht: Die Büroräume einer bekannten Jenaer Kanzlei sind Mitte des Monats von Staatsanwaltschaft und LKA durchsucht worden, die gegen Anwälte der Kanzlei u.a. wegen gewerbsmäßigen Betruges ermitteln. Juve.de (Ulrike Barth) berichtet ausführlich. Foto: Andrew Measham | Unsplash | CC0