Fundstücke März 2015 - Email-Knigge am AG München, Beweiskraft des Tatbestands, Lernmethoden

Bild einer FlaschenpostZivilprozessual scheint mir im März wenig Erwähnenswertes passiert zu sein (oder habe ich etwas übersehen?), weshalb der prozessuale Anteil der „Fundstücke" diesmal überschaubar ist.

RA Peter Bert beschreibt auf Dispute Resolution in Germany anschaulich, wie sich bereits mehrere deutsche Gerichte für Klagen von Hedgefonds gegen die Porsche SE für unzuständig erklärt haben. Man sieht die Prozessakten förmlich durch das Land reisen.

VRiLG Dr. Thomas Dräger stellt in der MDR 2015, 131-132 dar, dass dem Tatbestand eines Zivilurteil nach ständiger Rechtsprechung und des Bundesgerichtshofs und inzwischen wohl allgemeiner Ansicht keine negative Beweiskraft zukomme. Ein Tatbestandsberichtigungsantrag sei daher nur dann erforderlich, wenn der Streitstand unrichtig wiedergegeben werde oder wenn es um Vorbringen nur aus der mündlichen Verhandlung gehe. Das Problem war auch im zpoblog schon des Öfteren Thema, s. beispielsweise hier und hier).

In der aktuellen Ausgabe der DRiZ kritisiert Joachim Jahn den fliegenden Gerichtsstand im Presserecht. Dieser sei verfassungswidrig, weil sie dem Beklagten den gesetzlichen Richter entziehe. Das überzeugt mich nicht völlig, denn wenn man die Argumentation konsequent verfolgt, müsste m.E. auch § 35 ZPO verfassungswidrig sein. Denn auch der ermöglicht es dem Kläger in Verbindung mit einem Wahlgerichtsstand, sich seinen gesetzlichen Richter „auszusuchen".

Juve.de (Marc Chmielewski) berichtet lesenswert und ausführlich über die Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen und das Abtretungsmodell der CDC SA.

(Nicht nur) Für mitlesende Studierende und ReferendarInnen dürfte dieser Artikel von Prof. Dr. Niedostadek auf lto.de interessant sein, in dem kreative Lern- und Schreibtechniken vorgestellt und erläutert werden.

Prof. Dr. Kirchhof hat sich in einem Interview mit dem juWissBlog seine Meinung zum juristischen Bloggen kundgetan. Nun ja...

RiOLG a.D. Detlef Burhoff berichtet, das OLG München beantworte keine Anfragen per Email, die mit „Hallo" beginnen. Solche Emails seien nach Ansicht des Präsidenten nämlich „nicht ernstlich gemeint". Das ist wahrscheinlich das, was man „bürgernahe Justiz" nennt.

Und zuletzt noch zwei Neuigkeiten in eigener Sache:Jurablogs 2015
  • Das zpoblog ist bei der Abstimmung zum besten Jurablog 2015 Sieger in der Kategorie Litigation/Mediation geworden. Ganz, ganz vielen Dank an alle, die bei der Abstimmung mitgemacht haben.
  • Und das zpoblog hat in diesem Monat seinen ersten Geburtstag gefeiert. Zu diesem Anlass gibt es einen kleinen Rückblick und einen (ganz) kurzen Fragebogen.
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