Fundstücke Mai 2015 - 114 Tatbestandsberichtigungsanträge, Privatklagen und befangene Richter

Zivilprozessrecht

Noch im April berichteten die FAZ (nur print) und das Handelsblatt über das Hypo-Real-Estate-Musterverfahren vor dem OLG München (KAP 3/10). Die Prozessbevollmächtigten der Klägerin haben nach Erlass des Musterentscheids wohl 114 Tatbestandsberichtigungsanträge gestellt, über die gem. § 320 Abs. 2 ZPO mündlich zu verhandeln war. Ein OLG-Senat und mehrere Anwälte haben sich den 27.04. daher damit vertrieben, Formulierungen des Gerichts zu erörtern. Die Prozessbevollmächtigten der Musterkläger wittern eine „Verzögerungstaktik". Immerhin eine sehr kreative...

Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 06.05.2015 - 7 W 31/15 entschieden, dass § 516 Abs. 3 ZPO auf eine zurückgenommene Beschwerde entsprechend anwendbar ist. Auf Antrag des Beschwerdegegners sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens daher dem Beschwerdeführer durch Beschluss aufzuerlegen.

Das IWW-Institut weist auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2014 - III ZR 472/13 hin, nach dem die § 26 Ziff. 8 Satz 2 EGZPO nicht entsprechend auf Entschädigungsklagen wegen überlanger Verfahrensdauer gem. §§ 198 ff. GVG anwendbar ist (in denen das OLG erstinstanzlich entscheidet). Es bleibt also auch insoweit bei der 20.000 EUR-Grenze in Satz 1.

Sonstiges

Joachim Jahn berichtet auf faz.net über die in seinen Augen mysteriöse oder „sehr ausgefeilte" Strategie mehrerer Hedgefonds, die Porsche vor dem Landgericht Hannover wegen der gescheiterten Übernahme von VW in Anspruch nehmen.

Eine „sehr ausgefeilte" oder kreative Prozessstrategie kann man auch bei Peter Gauweiler besichtigen. Der geht, wie das Handelblatt und meedia.de berichten, für einen Mandanten gegen bestimmte Äußerungen mehrerer Journalisten vor. Nachdem das auf dem Zivilrechtswege nicht recht geklappt hat, versucht er es nun im Wege der Privatklage (also scheint es die ja doch zu geben...).

Prof. Dr. Thomas Fischer hat sich in seiner wöchentlichen ZEIT-Kolumne der „Befangenheit von Richtern" gewidmet. M.E. der beste Artikel über den Richterberuf, den ich kenne.

Studium/Referendariat

Für mitlesende ReferendarInnen interessant sein dürfte ein Aufsatz von RA Thorsten Lühl in der JA 2015, 374, in dem sich der Autor ausführlich mit den Voraussetzungen der Drittwiderklage und deren Behandlung im Kontext einer Examensklausur.

Auch für Studierende sicher interessant: Das Urteil des OLG Hamm vom 22.04.2015, 14 U 19/14 befasst sich ausführlich mit verschiedenen Fragen der Tierhalterhaftung und scheint mir eine ziemlich ideale Vorlage für eine Examensklausur zu sein.

Foto: Andrew Measham | Unsplash | CC0