Fundstücke Mai 2017 - Richter mit „Beamtengeist“, anonymisierte Urteilsabschriften für jedermann

Zivilprozesse und Zivilprozessrecht
Wie das Handelsblatt berichtet, hat Heiko Maas den Unionsparteien vorgeworfen, die zivilprozessuale Aufarbeitung der „VW-Abgas-Affäre“ zu erschweren, indem sie die Musterfeststellungsklage blockierten. Diese Verquickung ist schon eine bemerkenswerte politische Dreistigkeit, sieht der Gesetzentwurf aus seinem Hause doch gerade vor, dass das Gesetz erst zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten soll und die „VW-Abgas-Affäre“ vom Gesetz daher gar nicht erfasst wäre. Der Journalist hat Joachim Wagner befasst sich in der Welt mit der Dauer von Gerichtsverfahren. Trotz sinkender Eingänge dauerten Verfahren immer länger. Hauptursachen seien häufige Richterwechsel und das Arbeitsethos vieler Richter, das „vom Beamtengeist“ geprägt sei. Die Lösung: Angesichts der „zahlreichen Privilegien von Richtern und der auskömmlichen Einkommen ist es Richtern aufgrund eines freiwilligen akademischen Übersolls zumutbar, 45 Stunden pro Woche zu arbeiten, also drei bis fünf Stunden mehr als sie rechtlich verpflichtet sind.“ Deutlicher kann man den Mangel an qualifizierter Rechtstatsachenforschung in Deutschlang wohl kaum illustrieren. Zivilgerichte müssen anonymisierte Entscheidungsabschriften auch ohne die Voraussetzungen der Akteneinsicht herausgeben, wie der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 05.04.2017 - IV AR (VZ) 2/16 klargestellt hat. Darüber berichten u.A. kress.de (Jochen Zenthöfer) und lto.de (Pia Lorenz). Die Entscheidung erstritten haben Rechtsanwälte, die eine zunächst Akteneinsicht in ein ähnlich gelagertes Verfahren und später die Übersendung einer anonymisierten Abschrift eines Hinweisbeschlusses begehrt hatten. Über eine interessante Volte im Zusammenhang mit dem wenig gelungenen Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (s. dazu schon hier) berichtet die FAZ (Hendrik Wieduwilt). Danach hat ein Anwalt Facebook aufgefordert, einen gelöschten Beitrag wieder zu veröffentlichen. Da der Anwalt damit erfolgreich war, bleibt leider ungeklärt, ob ein Nutzer einen Anspruch auf Veröffentlichung eines (rechtmäßigen) Beitrags hat. Das Prinzip der Bestenauslese verletzt zu haben, kommt das Land Sachsen teuer zu stehen, wie spiegel.de berichtet. Die Präsidentin der Universtität Leipzig habe einen Lehrstuhl an die zweitbeste Kandidatin vergeben und müsse deshalb dem nach dem Votum der Berufungskommission am besten geeigneten Bewerber nun Schadensersatz in Höhe von 1,1 Millionen Euro zahlen, wie das Landgericht Leipzig entschieden habe. Bemerkenswert ist, dass das Landgericht damit von der rechtlichen Beurteilung der Verwaltungsgerichte abweicht, vor denen der Kläger erfolglos blieb.
Justizpolitik
Wie u.a. lto.de, die FR und die FAZ berichten, hat es das Oberverwaltungsgericht des Landes Hessen im einstweiligen Rechtsschutz für rechtmäßig gehalten, dass das OLG Frankfurt einer Referendarin mit Kopftuch verboten hat, Tätigkeiten auszuüben, „bei denen sie als Repräsentantin der Justiz oder des Staates wahrgenommen“ wird. Sie dürfe daher beispielsweise nicht als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft auftreten. Die hessische Justizministerin habe sich erleichtert gezeigt.
Sonstiges
Für alle Examenskandidaten und -kandidatinnen gerade in den Norddeutschen Bundesländern dürfte der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 07.04.2017 - V ZR 52/16 wichtig sein. In dem Fall geht es um die Frage, wann eine Windkraftanlage auf einem Grundstück nur Scheinbestandteil i.S.d. § 95 Abs. 1 BGB ist und damit nicht Eigentum des Grundstückseigentümers wird. Es würde mich sehr wundern, wenn das nicht demnächst Gegenstand von Examensklausuren sein wird. Hotelgäste haben keinen Anspruch gegen den Hotelbetreiber auf Auskunft über die Personalien anderer Hotelgäste , wie das Amtsgericht München mit Urteil vom 28.04.2017 - 191 C 521/16 entschieden hat. Geklagt hatte eine Mutter, die im fraglichen Zeitraum ein Hotelzimmer mit einem männlichen Begleiter bewohnt hatte und den sie für den Vater ihres neun Monate nach dem Hotelaufenthalt geborenen Sohnes hielt. Es berichten u.a. juris, lto.de und spiegel.de.
BGH-Perle
Die „BGH-Perle“ ist in diesem Monat sogar ein Leitsatz (des II. Zivilsenats, Beschluss vom 04.04.2017 - II ZB 10/16):
„Doktortitel sind aufgrund Gewohnheitsrechts in das Partnerschaftsregister eintragungsfähig.“
Foto: Susanne Gerdom/Flaschenpost | flickr.com | CC BY-SA 2.0