„Gerichtsverfahren sollen schneller und effizienter werden: Verhandlungen sollen online durchführbar sein, Beweisaufnahmen audio-visuell dokumentiert und mehr spezialisierte Spruchkörper eingesetzt werden. Kleinforderungen sollen in bürgerfreundlichen digitalen Verfahren einfacher gerichtlich durchgesetzt werden können. Wir bauen den kollektiven Rechtsschutz aus. Bestehende Instrumente wie z. B. nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz modernisieren wir und prüfen den Bedarf für weitere. Die EU-Verbandsklagerichtlinie setzen wir anwenderfreundlich und in Fortentwicklung der Musterfeststellungsklage um und eröffnen auch kleinen Unternehmen diese Klagemöglichkeiten. An den bewährten Anforderungen an klageberechtige Verbände halten wir fest. Wir ermöglichen englischsprachige Spezialkammern für internationale Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten.“Zwei Absätze weiter heißt es außerdem:
„Gerichtsentscheidungen sollen grundsätzlich in anonymisierter Form in einer Datenbank öffentlich und maschinenlesbar verfügbar sein.“Und das scheint uns tatsächlich interessant, wenn nicht sogar fast spektakulär. Denn in diesen wenigen Zeilen stecken u.a. die folgenden rechtspolitischen Bekenntnisse bzw. Vorhaben:
- Die Videokonferenztechnik als Teil der mündlichen Verhandlung soll einen festen Platz bekommen bzw. behalten. Ob das tatsächlich ein Recht auf Videoverhandlung/-teilnahme meint, wie es die FDP bereits zu Anfang der Corona-Pandemie forderte, bleibt allerdings unklar.
- Gerichtsentscheidungen sollen in weit größerem Umfang als bisher veröffentlicht werden.
- Beweisaufnahmen sollen aufgezeichnet werden (wie u.a. hier angeregt).
- Es soll ein beschleunigten Online-Verfahren eingeführt werden (s. dazu z.B. hier und hier).
- Es soll künftig englischsprachige Commercial Courts geben (s. dazu hier).
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