„Publicity-Strafanzeigen“, journalistische Berichterstattung und die Unschuldsvermutung

Völlig off topic, m.E. aber trotzdem einen Artikel wert: Vor einigen Tagen habe ich auf taz.de einen klugen Artikel von Sebastian Heiser über den Berliner CDU-Landtagsabgeordneten Kurt Wansner gelesen. Dieser erstatte immer wieder sehr öffentlichkeitswirksam Strafanzeigen gegen andere Politiker (so zuletzt den Berliner Finanzsenator Nussbaum), die aber allesamt eingestellt werden. Des öffentlichkeitswirksamen Mittels der Strafanzeige bedienten sich inzwischen auch immer mehr Interessenverbände um Aufmerksamkeit auf ihre Anliegen zu lenken.

Eine Strafanzeige kann bekanntlich jeder Bürger stellen, wenn er 1) meint, ein strafbares Verhalten entdeckt zu haben, und 2) wünscht, dies möge strafrechtlich verfolgt werden (§ 158 Abs. 1 StPO). Eine Strafanzeige beinhaltet daher immer zwei Ebenen: eine tatsächliche (etwas ist passiert) und eine rechtliche (ich halte das für eine Straftat). Dass falsche tatsächliche Angaben sich als Bumerang erweisen können (s. § 164 Abs. 1 StGB), wird den meisten Bürgern bewusst sein.

Schwieriger ist die zweite Ebene: der juristischen Wertung des Bürgers, dass das angezeigte Verhalten unter einen Straftatbestand falle. Denn was viele Bürger für Betrug, Urkundenfälschung oder Untreue halten, fällt unter keinen Straftatbestand und ist damit nicht strafbar. Das ist dem juristischen Laien absolut nachzusehen; für irgendetwas müssen ein juristisches Studium und ein Referendariat ja gut sein. Erschreckend ist aber, dass nicht wenige dieser kruden Strafanzeigen auch von Anwälten stammen. Man fragt sich dann immer: Geben die sich auf Druck ihrer Mandanten für so etwas her? Wissen die das einfach nicht besser? Oder brauchen die dringend und ohne Kosten etwas Aufmerksamkeit?

Auf derartige „unqualifizierte“ Strafanzeigen ist unser juristisches System eigentlich gut vorbereitet: Entweder wird schon die Polizei erkennen, dass am angezeigten Sachverhalt „nichts dran ist“; sonst jedenfalls aber die Staatsanwaltschaft und spätestens das Gericht. Höchst problematisch wird es aber, wenn die „vierte Staatsgewalt“ ins Spiel kommt, und diese Privatmeinungen einiger Bürger zu einer Nachricht macht. Nirgendwo sonst scheinen Journalisten der Privatmeinung mancher Bürger so viel Bedeutung beizumessen, als wenn jemand eine Strafanzeige erstattet.

Da mich das Thema nicht losgelassen hat, habe ich heute mal den Begriff „Strafanzeige“ in die Google-Newssuche eingegeben. Das förderte u.a. die folgenden beiden Ergebnisse zu Tage (Fundstellen allesamt aus Medien, die jedenfalls ihrem Selbstverständnis entsprechend „seriös“ sind):

Die Sekte „Die Zwölf Stämme“ hat gegen einen RTL-Journalisten Strafanzeige erstattet. Dieser hatte Videoaufnahmen veröffentlicht, auf denen zu sehen sein soll, wie die Mitglieder dieser Sekte ihre Kinder schlagen. Die Mitglieder der Sekte bestreiten zwar nicht, ihre Kinder zu schlagen, wohl aber, dass die Filmaufnahmen echt sind. Soweit so langweilig – und wohl kaum eine Schlagzeile wert. Eine Schlagzeile wird daraus erst, weil die Sekte Strafanzeige gegen den Journalisten gestellt hat (s. nur die Berichte von Spiegel Online und Sueddeutsche.de). Und zwar wegen „vorsätzlicher gerichtlicher Falschaussage“ und (alle mitlesenden Juristen bitte kurz festhalten) „Fälschung beweiserheblicher Dokumente“. Soso… (Erschreckend ist auch hier, dass die Strafanzeige wohl ein Anwalt erstattet hat, s. hier).

Was den ersten „Vorwurf“ angeht: Eine falsche gerichtliche Zeugenaussage ist zwar gem. § 153 StGB grundsätzlich strafbar; im Artikel steht aber nichts darüber, dass der Journalist in einem gerichtlichen Verfahren als Zeuge etwas Falsches ausgesagt hätte. Soweit ich sonst recherchieren konnte, steht das auch wohl gar nicht im Raum. Noch absurder ist aber ohnehin der zweite Vorwurf. Denn den dort genannten Straftatbestand gibt es schlicht nicht. Und hätte der Journalist seine Videos tatsächlich verfälscht, wäre dies auch so oder so keine Straftat (auch gem. § 268 StGB und § 269 StGB). Gefälschte Videos zu veröffentlichen wäre vielleicht ein Fall für die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen, aber ganz sicher nicht für den Staatsanwalt.

Kurzes Zwischenfazit: Der Nachrichtenwert besteht darin, dass die „Zwölf Stämme“ der juristisch unrichtigen Meinung sind, der Journalist habe eine Straftat begangen. Wie spannend… Eine Schlagzeile wird daraus nur, weil der Anwalt eine Pressekonferenz einberuft und diese Privatmeinung öffentlichkeitswirksam einer Strafverfolgungsbehörde zur Kenntnis bringt. Nach dem oben Gesagten weiß man, was die Staatsanwaltschaft tun wird: Überhaupt kein Verfahren eröffnen oder ein solches schnell wieder einstellen.

Man kann es aber auch gleich so machen wie FAZ.net, ebenfalls vom heutigen Tage: „Der wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte Roland S. fühlt sich seinem Anwalt zufolge ausgenutzt und will nun auch Strafanzeige gegen das Ehepaar Haderthauer stellen. Deren Firma soll für seine in Haft erstellten Modellautos mehr als 2,6 Millionen erlöst haben.“ Da ein Straftatbestand überhaupt nicht erkennbar ist, wird sicherheitshalber auch erst gar keiner genannt. Nachrichtenwert hier: Ein Mensch, der im Maßregelvollzug Autos gebaut hat, fühlt sich ausgenutzt, weil Herr Haderthauer als sein Arzt die für teures Geld verkauft haben soll. Nein so was auch, wie überraschend! Nun bekommen es die Haderthauers ja ohnehin gerade von allen Seiten ganz Dicke, und wenn man jetzt noch „Strafanzeige“ mit in die Überschrift schreibt, dann wird daraus doch noch eine Schlagzeile. Und das bestätigt dann ja den diffusen Verdacht, es läge da bei den Haderthauers so einiges im Argen.

Und genau das ist das Problem: Niemand schreibt mehr darüber, dass so viele dieser mit einer „Publicity-Strafanzeige“ gestarteten Verfahren im Sande verlaufen, dass vielfach noch nicht einmal ein Verfahren eröffnet wird. An den Betroffenen bleibt aber immer etwas hängen, nach dem Motto: „Hatte der nicht auch schon mal mit der Justiz zu tun?“ (Für viele Bürger klingt das dann ja wie: „Ist der nicht auch kriminell?“)

Medien, die sich für seriös halten, sollten eine solche Berichterstattung eigentlich nicht nötig haben und sich den Karren besser aussuchen , vor den sie sich spannen lassen.