- Eine Abschaffung der Wertgrenze für die NZB
- Eine Anhebung der Wertgrenze in § 23 GVG
- Eine Zulassung von Minderheitsvoten auch außerhalb des BVerfG
- Eine Abschaffung der Gerichtskostenfreiheit der öffentlichen Hand in § 2 Abs. 1 GKG
- Eine Pflicht des Gerichts, frühzeitig schriftlich eine erste Einschätzung abzugeben.
Reformbedarf im Zivilprozess: Ergebnisse der Umfrage
In den letzten Wochen haben wir hier im Blog bekanntlich eine Umfrage durchgeführt, um zu erfahren, welche der in den letzten Monaten diskutierten Reformvorschläge zum Zivilprozessrecht Sie als Leser:innen dieses Blogs am Wichtigsten finden.
Insgesamt sind drei eindeutige „Gewinner“ auszumachen: Ein „Recht auf Videoverhandlung“, die Verbesserung der Praxis betreffend die Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidungen und eine Modernisierung der Protokollvorschriften (s. zur Begründung der Vorschläge ausführlich hier). Für wenig wichtig oder überzeugend wurden die Vorschläge einer Gruppenklage, eines Basisdokuments und der Einrichtung sog. Commercial Courts gehalten.
Aus den Ergebnissen wird unserer Ansicht nach zweierlei deutlich: Eine weitere Digitalisierung scheint wichtig, um mehr Transparenz zu schaffen und die Parteiherrschaft über das Verfahren zu stärken. Die großen, das System des Zivilprozesses ändernden Vorschläge (Gruppenklage, Basisdokument) scheinen hingegen eher weniger drängend.
Als weiterer Reformbedarf von den Teilnehmer:innen mehrfach vorgeschlagen wurden außerdem Verbesserungen der beA-Infrastruktur und ein Datenraum, wie er z.B. in Schiedsverfahren genutzt wird. Außerdem wurde u.a. vorgeschlagen: