Der gesetzliche Richter und die Zulassung der Rechtsbeschwerde
Gefühlt mindestens ein Mal monatlich findet man auf der BGH-Homepage einen Beschluss, in dem einer Rechtsbeschwerde allein deshalb stattgegeben wird, weil die Rechtsbeschwerde vom Einzelrichter zugelassen wurde. Diesen Fehler wollte die Kammer offenbar nicht machen, deren Entscheidung dem Beschluss des BGH vom 30.04.2020 – I ZB 61/19 zugrunde liegt – der BGH hat den Beschluss aber trotzdem wegen eines Verstoßes gegen den gesetzlichen Richter aufgehoben.