OLG Hamm zur Beiziehung von Straf- oder Bußgeldakten im Zivilprozess
Schon seit einer gefühlten Ewigkeit in meinem Blog-Ordner aber immer noch relevant ist m.E. der Beschluss des OLG Hamm vom 26.11.2013 – 1 VAs 116/13. Darin geht es um die Frage, wann Staatsanwaltschaften anderen Gerichten Akteneinsicht in Straf- und Bußgeldakten zu gewähren haben. Sachverhalt Die Europäische Kommission hatte gegen mehrere Unternehmen im Zusammenhang mit dem sogenannten Aufzugs- und Fahrtreppenkartell rechtskräftig Kartellbußen wegen verbotener Preisabsprachen verhängt. Die Kartellmitglieder hatten in diesem Verfahren jeweils sog. „Kronzeugenanträge“ gestellt und in diesen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbart. Gegen mehrere Mitarbeiter der Unternehmen leitete die Staatsanwaltschaft Düsseldorf in diesem Zusammenhang Strafverfahren ein, die aber gem. § 170 Abs. 2 bzw. § 153 StPO eingestellt wurden. Einsicht in diese Strafakten, deren Bestandteil auch Kopien der Kronzeugenanträge waren, hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bislang lediglich den Verteidigern gewährt. Akteneinsichtsgesuche Dritter hatte die Staatsanwaltschaft abgelehnt, nachdem die Beschuldigten jeweils ihre Zustimmung dazu versagt hatten. Mehrere potentiell Geschädigte des Kartells machten nun einem Zivilverfahren vor dem Landgericht Berlin Schadensersatzansprüche gegen die Kartellmitglieder geltend. Die Beklagten hatten in dem Zivilprozess u.a. gerügt, die Klägerinnen hätten nicht hinreichend substantiiert dargelegt, welche …