Fundstücke Mai 2017 – Richter mit „Beamtengeist“, anonymisierte Urteilsabschriften für jedermann
Zivilprozesse und Zivilprozessrecht Wie das Handelsblatt berichtet, hat Heiko Maas den Unionsparteien vorgeworfen, die zivilprozessuale Aufarbeitung der „VW-Abgas-Affäre“ zu erschweren, indem sie die Musterfeststellungsklage blockierten. Diese Verquickung ist schon eine bemerkenswerte politische Dreistigkeit, sieht der Gesetzentwurf aus seinem Hause doch gerade vor, dass das Gesetz erst zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten soll und die „VW-Abgas-Affäre“ vom Gesetz daher gar nicht erfasst wäre. Der Journalist hat Joachim Wagner befasst sich in der Welt mit der Dauer von Gerichtsverfahren. Trotz sinkender Eingänge dauerten Verfahren immer länger. Hauptursachen seien häufige Richterwechsel und das Arbeitsethos vieler Richter, das „vom Beamtengeist“ geprägt sei. Die Lösung: Angesichts der „zahlreichen Privilegien von Richtern und der auskömmlichen Einkommen ist es Richtern aufgrund eines freiwilligen akademischen Übersolls zumutbar, 45 Stunden pro Woche zu arbeiten, also drei bis fünf Stunden mehr als sie rechtlich verpflichtet sind.“ Deutlicher kann man den Mangel an qualifizierter Rechtstatsachenforschung in Deutschlang wohl kaum illustrieren. Zivilgerichte müssen anonymisierte Entscheidungsabschriften auch ohne die Voraussetzungen der Akteneinsicht herausgeben, wie der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 05.04.2017 – IV AR (VZ) 2/16 klargestellt hat. Darüber berichten u.A. kress.de …