(Kein) Titel „gegen Unbekannt“?
Gleich zwei interessante Fragen sind Gegenstand eines Beschlusses des BGH vom 18.09.2018 – IV ZB 34/17. Darin geht es einerseits um den „Klassiker“ der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter und andererseits um die Frage, ob und ggf. wann eine namentliche Bezeichnung der beklagten Partei ausnahmsweise entbehrlich ist.