Die Kostenerstattung des Scheinbeklagten
Dass die beklagte Partei in der Klageschrift falsch bezeichnet und die Klageschrift an die falsch bezeichnete Partei zugestellt, kommt gar nicht mal so selten vor (s. dazu schon hier). Entstehen daraufhin auf Seiten des Zustellungsempfängers Kosten, wird der Zustellungsempfänger i.d.R. beantragen, diese der klagenden Partei aufzuerlegen – und ihn aus dem Rechtsstreit zu entlassen. Dass eine solche Kostenentscheidung aber nicht in jedem Fall möglich ist, hat kürzlich das OLG Karlsruhe in einem Beschluss vom 03.06.2019 – 9 W 12/19 entschieden.