Herr Ackermann und sein Beitrag zur Glaubwürdigkeitsbeurteilung
Vor gut zwei Wochen habe ich an dieser Stelle einen Beitrag veröffentlicht und darin ein Urteil des Bundesgerichtshofs kritisiert. In dem Urteil fordert der Bundesgerichtshof, ein Gericht müsse sich stets zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen äußern (und nicht nur zur Glaubhaftigkeit seiner Aussage). Dazu habe ich die Auffassung geäußert, dass kaum ein Umstand geeignet sei, positiv die Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu belegen oder untermauern, insbesondere auch nicht dessen sozialer Status. Mit der Glaubwürdigkeit des Zeugen müsse sich das Gericht nur auseinandersetzen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an dieser gebe. Die Entscheidung des BGH weise zurück in dunkle Zeiten, in denen der „Wert“ einer Zeugenaussage am sozialen Status des Zeugen festgemacht worden sei. Mit einem Schmunzeln habe ich dann am Sonntag gelesen, dass sich der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank AG, Josef Ackermann, offenbar vorgenommen hat, meine „Philippika gegen die Bedeutung des sozialen Status“ zu stützen.