Statthaftigkeit einer Herausgabeverfügung („Gorch Fock“)
Die Streitigkeiten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und verschiedenen Werften um das Segelschulschiff Gorch Fock haben zu einem sehr interessanten Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen vom 02.10.2019 – 1 W 23/19 geführt. Darin geht es um die Voraussetzungen einer auf Herausgabe an den Gläubiger gerichteten einstweiligen Verfügung.