Bindende Gerichtsstandswahl durch Angabe im Mahnantrag
Wird im Mahnverfahren nicht ausreichend Wert auf die Angabe des Gerichts gelegt, an das die Sache im Falle einer Widerspruchs oder Einspruchs abgegeben werden soll, können sich aus § 35 ZPO erhebliche Probleme ergeben. Das zeigt eine Entscheidung des OLG Frankfurt vom 22.01.2020 besonders deutlich.