BGH zur Erledigung im selbständigen Beweisverfahren
Mit einer der wohl schwierigsten Fragen des Prozessrechts, nämlich dem Weg zur Kostenerstattung nach einem „erledigenden Ereignis“ im selbständigen Beweisverfahren hat sich der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20.10.2020 – VI ZB 28/20 befasst. Darin geht es in der Sache um die entsprechende Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO; der vom BGH aufgezeigte Lösungsweg scheint mir allerdings nicht in jedem Fall auch der sicherste Weg.