KG: Falsch bezeichnetes Urteil und richtiger Rechtsbehelf
Unrichtig bezeichnete Urteile stellen die unterlegene Partei stets vor die Frage, mit welchem bzw. welchen Rechtsmitteln sie die Entscheidung zweckmäßigerweise bekämpfen sollte. Mit Beschluss vom 07.08.2015 – 8 U 244/14 hatte sich das Kammergericht mit einem Fall zu befassen, in dem gegen ein fälschlich als „Versäumnisurteil“ bezeichnetes Endurteil sowohl Einspruch als auch Berufung eingelegt worden waren.