Zivilprozessrecht Pünklich am 29.12.2016 ist die Wertgrenze in § 26 Nr. 8 EGZPO um 18 Monate bis zum 30.06.2018 verlängert worden (durch das Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, BGBl. I 2016, 3147, 3149). Begründet wird die Verlängerung – wie immer – mit der drohenden Überlastung des BGH und damit, dass man dessen Eingangszahlen nach der Änderung von § 522 ZPO weiter beobachten müsse. Die Süddeutsche Zeitung (Wolfgang Janisch) berichtet ausführlich, dass die Zahl der Zivilprozesse vor deutschen Gerichten seit 20 Jahren zurückgehe. Insbesondere in Bausachen und Versicherungssachen sei ein Rückgang, bei Kapitalanlagesachen und Streitigkeiten wegen Reisemängeln hingegen ein Zuwachs zu verzeichnen. Mit dem Titel „Unter Gartenzwerg-Mördern“ schreibt Martin Zirbs ebenfalls in der Süddeutschen Zeitung über Hintergründe von Nachbarschaftsstreitigkeiten. Und es gibt ein weiteres Blog, das sich mit zivilprozessualen Fragen befasst: Das Luther Complex Disputes Blog, diesen Monat u.a. mit Artikeln zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen und zu den neuen ICC-Schiedsregeln 2017. Rechtspolitik Die faktische Entmachtung des polnischen Verfassungsgerichts nimmt Wolfgang Janisch in der Süddeutschen Zeitung zum Anlass, …