Der Antrag auf Aufhebung eines Ordnungsgelds
Ein interessanter Nachtrag zum relativ wenig bekannten Verfahren bei „renitenten Zeugen“ (s. dazu den ZPO-Überblick hier) ist der Beschluss des OLG Hamm vom 10.04.2019 – 7 W 1/19. Darin geht es um die einem Zeugen zustehenden Rechtsmittel und -behelfe, wenn gegen ihn gem. § 380 Abs. 1 ZPO Ordnungsmittel verhängt wurden.