ZPO-Überblick: Die Verweisung des Rechtsstreits
Die richtige Anwendung der Verweisungsvorschriften in §§ 281 ZPO, 17a GVG bereitet weithin große Probleme, wie die gerichtliche Praxis sowie die Zahl und die teils ziemlich skurrilen Sachverhalte der dazu ergangenen Entscheidungen zeigen. Deshalb soll im Folgenden näher dargestellt werden, nach welchen Vorschriften ein Rechtsstreit verwiesen werden kann, was bei der Anwendung dieser Vorschriften zu beachten ist und wie diese sich unterscheiden.