Ausländisches Recht in der Revisionsinstanz: Bundesgerichtshof zur Ermittlung ausländischen Rechts
Auch in Verfahren vor deutschen Gerichten kann ausländisches Recht zur Anwendung kommen, sei es, dass die Parteien die Anwendbarkeit des ausländischen Rechts im Wege der Rechtswahl ausdrücklich bestimmt haben, sei es, dass das Kollisionsrecht zu seiner Anwendung führt. Nun ist die Anwendung eines ausländischen Rechts durch das deutsche Gericht nicht minder fehlerträchtig als die Anwendung des eigenen Rechts, so dass sich die Frage stellt, wie Fehler bei der Ermittlung und Anwendung des ausländischen Rechts im Instanzenzug zu behandeln sind. Diese Frage konkretisiert der Bundesgerichtshofs in der hier besprochenen Entscheidung vom 24.05.2017 – XII ZB 337/15.