Fundstücke Januar 2017 – VW-Skandal, Hausfeld, Strafschadensersatz, „opus moderandi“
Zivilprozessrecht Das Theme kollektiver Rechtsschutz bleibt hochaktuell: Wie Marcus Jung in der FAZ und Philipp Vetter in der Welt berichten, hat der Prozessfinanzierer myRight den „VW-Skandal“ für sich entdeckt und lässt sich dabei durch die deutsche Dependance der Kanzlei Hausfeld vertreten. myRight habe sich zunächst dagegen entschieden, Ansprüche Betroffener zu bündeln, sondern zunächst eine „Musterklage“ vor dem LG Braunschweig erhoben mit dem Ziel, dass das LG bestimmte Fragen dem europäischen Gerichtshof vorlege. Hausfeld macht aber auch noch mit einem anderen Verfahren Schlagzeilen: Im Auftrag mehrerer Handelsunternehmen beabsichtigt die Kanzlei Presseberichten zufolge, deutsche Kreditinstitute wegen Preisabsprachen bei Kreditkartengebühren zu verklagen. Die prozessrechtlichen und kartellrechtlichen Hintergründe stellt Hanno Bender im BargeldlosBlog sehr lesenswert dar. In diesem Zusammenhang sei dann auch noch einmal der Hinweis auf den (noch nicht veröffentlichten) Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage erlaubt. Das Urteil des EuGH vom 25.01.2017 – Rs C-367/15 bespricht Rechtsanwalt Oliver Löffel im kanzleieigenen Blog. Der EuGH habe ausdrücklich entschieden, dass ein Strafschadensersatz europäischem Recht nicht widerspreche. Der deutsche Gesetzgeber sei deshalb gefordert, im Recht des geistigen Eigentums einen …