Videoverhandlung im Schiedsverfahren ohne Zustimmung einer Partei?
Die mündliche Verhandlung mittels Videoübertragung vor den staatlichen Gerichten wurde hier schon mehrfach behandelt. In Schiedsverfahren besteht gleichermaßen das Bedürfnis, die klassische mündliche Verhandlung mit physischer Anwesenheit aller Beteiligter durch eine Videoübertragung zu ergänzen oder zu ersetzen. In internationalen Schiedsverfahren ist diese Frage oft noch dringlicher, da sich Reisebeschränkungen stärker auswirken. Eine Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH) (Beschluss vom 23. Juli 2020 – 18 ONc3/20s) ist – soweit ersichtlich – die erste Entscheidung eines staatlichen Gerichts, das sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Schiedsgericht eine mündliche Verhandlung im Wege der Videokonferenz durchführen darf, auch wenn eine der Parteien damit nicht einverstanden ist.