Wie weiter bei Erfüllung nach Schluss der mündlichen Verhandlung?
Mit einer praktisch relevanten Prozesskonstellation hat sich das OLG Dresden in seinem Beschluss vom 16.07.2020 – 4 W 510/20 befasst. Darin geht es – wenn auch nur mittelbar – um die Frage, wie bei einer Erfüllung nach Schluss der mündlichen Verhandlung seitens des Gerichts und der Parteien weiter vorzugehen ist.