Einstellung einer Schutzschrift in das elektronische Schutzschriftenregister
Zum Einstellen einer Schutzschrift in das elektronische Schutzschriftenregister sind drei Schritte notwendig. Einerseits muss man den Schriftsatz über das beA an das OLG Frankfurt schicken, andererseits muss diese beA-Nachricht eine so genannte XJustiz-Datei enthalten, die man zuvor separat erstellen muss. Vor der Erstellung der XJustiz-Datei muss wiederum der Schriftsatz zuerst signiert werden. Dieser Beitrag erklärt diese drei Schritte daher auch unabhängig voneinander.